Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss Springer/Funke im Bereich Programmzeitschriften unter Bedingungen und Auflagen frei

29.04.2014

Das Bundeskartellamt hat heute das Vorhaben der FUNKE MEDIENGRUPPE, die Programmzeitschriften HÖRZU, TV DIGITAL, FUNK UHR, BILDWOCHE und TV NEU von der Axel Springer SE zu erwerben, unter Bedingungen und Auflagen freigegeben. Die FUNKE MEDIENGRUPPE verpflichtet sich der Behörde gegenüber, die von der Axel Springer SE übernommenen Programmzeitschriften BILD WOCHE, FUNK UHR und TV NEU, sowie die Funke-Titel die zwei, Super TV, TV 4 Wochen, TV 4x7 und TVpiccolino (einschl. tvGENIE, myTV) an einen unabhängigen Wettbewerber weiter zu veräußern. Erwerber dieser Programmzeitschriften wird die Mediengruppe Klambt sein, die bisher keine Programmzeitschriften herausgibt. Das Bundeskartellamt hat einer Veräußerung an diesen Erwerber nach Klärung insbesondere der Finanzierungsfragen zugestimmt (vgl. PM vom 25. Februar 2014 und 31. März 2014).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Freigabe des Zusammenschlusses konnte nur mit Veräußerungsverpflichtungen erfolgen. Der Marktzutritt der Mediengruppe Klambt stellt nunmehr sicher, dass in einem der auflagenstärksten Märkte für Publikumszeitschriften negative wettbewerbliche Auswirkungen des Vorhabens zu Lasten der Leser und der werbenden Wirtschaft vermieden werden.“

Durch den Zusammenschluss hätte sich auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften das gegenwärtig aus vier Anbietern bestehende marktbeherrschende Oligopol verengt. Neben Springer und der FUNKE MEDIENGRUPPE sind der Heinrich Bauer Verlag (u. a. TV Hören und Sehen, TV 14) und die Hubert Burda Media (u. a. TV Spielfilm) mit Programmzeitschriften im Markt. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die Veräußerung der acht Zeitschriften an die Mediengruppe Klambt einen nachhaltigen Markteintritt bewirkt, der verhindert, dass sich durch den Rückzug des Axel Springer-Verlages die gemeinsame marktbeherrschende Stellung der drei übrigen Anbieter verstärkt.

Mit der Freigabe ist der zweite Teil der komplexen kartellrechtlichen Prüfung der Übernahme zahlreicher Titel des Axel Springer-Verlages durch die FUNKE MEDIENGRUPPE abgeschlossen. In einem ersten Schritt hatte das Bundeskartellamt die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer AG durch die FUNKE MEDIENGRUPPE freigegeben (vgl. PM vom 3. Dezember 2013). Noch nicht abgeschlossen ist hingegen die kartellrechtliche Prüfung der geplanten Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen von Funke und Springer zur Vermarktung von Anzeigen und zum Vertrieb von Printerzeugnissen. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt clears Springer/Funke merger in the TV programme magazine segment subject to conditions and obligations

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