Selbstreinigung

Was ist unter dem Begriff Selbstreinigung zu verstehen?

Die Selbstreinigung bezeichnet Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um einen vergaberechtlichen Ausschlussgrund zu beseitigen. Auf diese Weise können sie eine Eintragung im Wettbewerbsregister bereits vor Ablauf der Löschfrist löschen lassen.

Einerseits können Unternehmen die Selbstreinigung gegenüber dem Auftraggeber in einem einzelnen Vergabeverfahren nachweisen. Andererseits besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Selbstreinigung gegenüber der Registerbehörde nachzuweisen.

Welchen Vorteil hat ein Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung?

Im Falle eines erfolgreichen Antrags wird die Eintragung aus dem Wettbewerbsregister gelöscht. Hieran sind alle öffentlichen Auftraggeber gebunden: Sie dürfen das Unternehmen wegen des der Eintragung zugrundeliegenden Rechtsverstoßes nicht mehr von Vergabeverfahren ausschließen.

Kann ich durch die Selbstreinigung auch verhindern, dass mein Unternehmen überhaupt im Wettbewerbsregister eingetragen wird?

Nein. Voraussetzung für die Eintragung im Wettbewerbsregister ist nur, dass eine eintragungspflichtige Verurteilung oder Bußgeldentscheidung vorliegt. Öffentliche Auftraggeber sollen hierüber schnellstmöglich informiert werden können. Ein Antrag auf Selbstreinigung zögert diese Eintragung nicht hinaus. Erst wenn über einen Antrag positiv entschieden wurde, wird die Eintragung gelöscht.

Besteht neben dem Antrag auf vorzeitige Löschung wegen Selbstreinigung eine anderweitige Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen im Wettbewerbsregister vermerken zu lassen?

Ja, unabhängig von einem Antrag auf vorzeitige Löschung wegen Selbstreinigung haben eingetragene Unternehmen die Möglichkeit, eine Mitteilung im Wettbewerbsregister zu hinterlegen. Aus dieser Mitteilung geht hervor, dass das Unternehmen die Selbstreinigung seiner Auffassung nach nachweisen kann. Diese Mitteilung wird im Wettbewerbsregister gespeichert und Auftraggebern bei der Registerabfrage mit der Eintragung übermittelt. Zu diesem Zweck ist ein standardisiertes Formular zu verwenden. Das Formular und weitere Informationen dazu finden Sie hier. Das Einreichen einer solchen Mitteilung ist kostenlos.

Wo findet man Einzelheiten zu den Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen eines Antrags?

Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung der Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung ergeben sich aus dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), der Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Darüber hinaus hat die Registerbehörde Leitlinien und Praktische Hinweise zur Selbstreinigung veröffentlicht. Diese Dokumente konkretisieren einzelne Aspekte der Selbstreinigung und geben praktische Hilfestellung für einen Antrag.

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie weiterführende Links zu den oben beschriebenen Dokumenten finden Sie auf der Internetseite zur Selbstreinigung.

Wer kann einen Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, welche im Wettbewerbsregister eingetragen sind. Auch eine natürliche Person kann ein Unternehmen in diesem Sinne sein.

Bestehen besondere Antragsvoraussetzungen?

Ja, das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Löschung glaubhaft zu machen. Ein berechtigtes Interesse besteht nur dann, wenn ein Unternehmen an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge teilnimmt oder dies beabsichtigt.

Zu beachten ist, dass eine Eintragung im Wettbewerbsregister für Unternehmen, die nicht mit Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Berührung kommen, grundsätzlich ohne Konsequenzen ist. Ein Antrag auf vorzeitige Löschung ist somit in diesen Fällen regelmäßig nicht notwendig und unzulässig. Wird dennoch ein entsprechender Antrag gestellt, ist die bei jedem Antrag entstehende Gebührenpflicht zu beachten.

Was muss ich sonst noch bei der Antragstellung beachten?

Alle weitergehenden Informationen zu den Voraussetzungen eines Antrags und einer erfolgreichen Selbstreinigung finden Sie auf der Internetseite zur Selbstreinigung und den dort verlinkten Dokumenten.

Erhebt die Registerbehörde eine Gebühr für Anträge auf vorzeitige Löschung?

Ja, bei Anträgen auf vorzeitige Löschung werden Gebühren und Auslagen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Einzelheiten finden Sie hier.

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