Registrierung

Warum ist eine Registrierung für die Abfrage des Wettbewerbsregisters erforderlich?

Das Wettbewerbsregister enthält vertrauliche Daten über Unternehmen und natürliche Personen zu straf- und bußgeldrechtlichen Entscheidungen. Diese Daten dürfen von Auftraggebern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen abgefragt und nur den Bediensteten des Aufraggebers zur Kenntnis gebracht werden, die mit der Entgegennahme der Auskunft oder mit der Bearbeitung des Vergabeverfahrens betraut sind. Aus diesem Grund ist eine vorherige Registrierung für Abfragen des Wettbewerbsregisters erforderlich.

Wie kann ich mich als abfrageverpflichteter Auftraggeber registrieren?

Einzelheiten zur Registrierung finden Sie hier.

Der Registrierung von Auftraggebern für Abfragen des Wettbewerbsregisters über das Web-Portal liegt ein zweistufiges Modell zugrunde:

Stufe 1: Der Auftraggeber stellt einen Registrierungsantrag und benennt bis zu drei seiner Bediensteten als sogenannte Identitätsadministratoren. Diese stattet die Registerbehörde nach Prüfung des Registrierungsantrags mit bestimmten Administratorenbefugnissen aus.

Stufe 2: Auf Grundlage der durch die Registerbehörde zugewiesenen Administratorenbefugnisse können die Identitätsadministratoren ihrerseits diejenigen Bediensteten des Auftraggebers freischalten, die mit der Abfrage des Wettbewerbsregisters im Rahmen von Vergabeverfahren betraut sind (Nutzer).

Die Registrierung sowohl der Identitätsadministratoren als auch der Nutzer erfolgt über das Identitätsmanagementsystem SAFE (Secure Access to Federated e-Justice/e-Government).

Durch das zweistufige Verfahren erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, die Nutzeraccounts in seinem Bereich eigenverantwortlich anzulegen, zu verwalten sowie zu löschen und so flexibel auf personelle und organisatorische Veränderungen in seinem Verantwortungsbereich reagieren zu können.

Was ist ein projektbezogener Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 4 GWB?

Projektbezogene Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 4 GWB sind Auftraggeber, die nur aufgrund der überwiegenden öffentlichen Subventionierung eines bestimmten Bauvorhabens oder damit in Verbindung stehender Dienstleistungen oder Wettbewerbe öffentliche Auftraggeber sind. Für diese Auftraggeber gibt es einen gesonderten Registrierungsprozess und ein eigenes Antragsformular. Liegt neben der Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB bereits die Eigenschaft eines öffentlichen Auftraggebers nach § 99 Nr. 1–3 (ggf. i.V.m. § 100 Abs. 1 Nr. 1 oder § 101 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GWB) vor, so gelten diese Besonderheiten nicht.

Gibt es auch eine Registrierung für mitteilende Behörden?

Auch die Kommunikation mit den Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden, die gemäß § 4 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) zur Mitteilung von Sanktionsentscheidungen an die Registerbehörde verpflichtet sind, erfolgt elektronisch. Daher ist auch für mitteilende Behörden eine Registrierung erforderlich, sofern noch keine Anbindung zur Datenübertragung an die Registerbehörde in Form einer amtlichen Schnittstelle besteht. Der Registrierungsprozess verläuft wie der Registrierungsprozesses für Auftraggeber. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK