Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich jederzeit über die aktuellen Kraftstoffpreise an allen Tankstellen in Deutschland zu informieren.
Unternehmen, die Tankstellen betreiben oder – wie z.B. bei den Tankstellen der großen Mineralölkonzerne – über die Preise an den Tankstellen bestimmen, sind verpflichtet, jede Preisänderung bei Super E5, Super E 10 und Diesel „in Echtzeit“ zu melden. Die MTS-K gibt die Preisdaten an zugelassene Verbraucher-Informationsdienste - das sind Betreiber von Vergleichsportalen für Spritpreise - weiter, über die sich Verbraucherinnen und Verbraucher dann per App, online oder über das Navigationsgerät über die aktuellen Preise informieren können.
Wie funktioniert die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe?
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beobachtet fortlaufend den Handel mit Kraftstoffen und gibt die von ihr bundesweit erhobenen Kraftstoffpreise von etwa 15.000 Tankstellen in Deutschland an Verbraucher-Informationsdienste weiter, die wiederum auf verschiedenen Wegen die Verbraucherinnen und Verbraucher informieren.
Unternehmen, die öffentliche Tankstellen betreiben oder über die Preissetzungshoheit an diesen verfügen, sind verpflichtet, jede Preisänderung bei den gängigen Kraftstoffsorten Super E5, Super E 10 und Diesel „in Echtzeit“ an die MTS-K zu melden. Diese gibt die Preisdaten an zugelassene Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weiter.
Autofahrer sollen so über Internet, Smartphone oder auf ihren Navigationsgeräten die aktuellen Kraftstoffpreise und die günstigste Tankstelle in der Umgebung oder entlang einer Route erfahren können. Das erlaubt einen besseren Preisüberblick und eine bessere Auswahlentscheidung und stärkt so den Wettbewerb.
Darüber hinaus analysiert die MTS-K das Preisgeschehen an den Tankstellen und berichtet darüber regelmäßig. Sie fördert damit die Transparenz und den Wettbewerb im Kraftstoffsektor.
Wussten Sie schon?
Gleiche Preise an den Tankstellen …
… sind für sich allein noch kein Beleg für Absprachen, sondern können durch systematisiertes Beobachten der Konkurrenz und Anpassen der Preise entstehen.
Tankstellen dürfen ihre Kraftstoffpreise …
… grundsätzlich selbst (bzw. die Unternehmen, die die Tankstelle betreiben oder die Preissetzungshoheit haben) bestimmen und frei setzen.
Am günstigsten tankt man …
… tendenziell abends kurz vor 19 Uhr und kurz vor 22 Uhr.
Am teuersten tankt man …
… tendenziell in der Nacht und am frühen Morgen.
An der Autobahn …
… sind die Kraftstoffpreise im Durchschnitt deutlich höher. Die Differenz zu den sonstigen Tankstellen beträgt rund 36 Cent/Liter für Diesel und 39 Cent/Liter für Benzin (Stand Ende Februar 2024).
Die Anzahl der täglichen Preisänderungen …
… ist in Deutschland nicht gesetzlich limitiert. Die Tankstellen ändern ihre Preise durchschnittlich 18-mal am Tag. In der Regel führt eine Tankstelle dabei viele kleinere Preissenkungen und einige größere Preiserhöhungen pro Tag durch. Autobahntankstellen ändern ihre Preise weitaus seltener.
Der Steueranteil …
… macht deutlich mehr als die Hälfte des Benzin- und Dieselpreises aus.
Mit den Kraftstoff-News informiert die MTS-K regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf den Kraftstoffmärkten. Wenn Sie den Newsletter regelmäßig beziehen wollen, schicken Sie bitte eine kurze Nachricht an lea.pueschel@bundeskartellamt.bund.de mit dem Betreff: „Kraftstoff-News“.
Die MTS-K erhält von den Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreibern die Preisdaten für die Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel. Diese Daten werden an sog. Verbraucherinformationsdienste weitergegeben, die Verbraucherinnen und Verbraucher über verschiedene Kanäle über die aktuellen Kraftstoffpreise informieren.
Unternehmen, die die Preisdaten beziehen möchten, um einen Informationsdienst für Verbraucherinnen und Verbraucher anzubieten, müssen zunächst eine Zulassung bei der MTS-K beantragen.
Betreiber von öffentlichen Tankstellen, die die Kraftstoffpreise selbst setzen, und Unternehmen, die Tankstellenbetreibern die Preise vorgeben, sind gesetzlich verpflichtet, der Markttransparenzstelle jede Preisänderung bei den gängigen Kraftstoffen Super E5, Super E10 und Diesel innerhalb von fünf Minuten nach der Änderung zu übermitteln.
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