Die Markttransparenzstelle registriert meldepflichtige Unternehmen und Personen als Preishoheitsinhaber. Dazu sind die allgemeinen Angaben gemäß § 2 Absatz MTS-Kraftstoff-VO zu machen. Anschließend versendet die MTS-K einen Registrierungsbescheid an den jeweiligen Meldepflichtigen.
Für die Registrierung ist das vorliegende Online-Formular zu nutzen. In das Online-Formular sind die allgemeinen Angaben zum Meldepflichtigen und – falls gewünscht – Angaben zu einem Preismelder einzutragen. Es besteht auch die Möglichkeit, Anträge auf Befreiung von der Meldepflicht (Bagatellgrenze oder Härtefallregelung) mit dem Online-Formular zu stellen.
Ergänzend sind in Allgemeinverfügungen der MTS-K die näheren Bestimmungen zur technischen Ausgestaltung der Übermittlung der Grund- und Preisdaten durch die registrierten Meldepflichtigen enthalten. Sie können in der Rubrik „Rechtsgrundlagen“ eingesehen werden. Einen Überblick darüber, welche Vorgaben der MTS-K nach diesen Allgemeinverfügungen gelten, gibt das Informationsblatt der MTS-K zur Nutzung der Mobilithek und zur Meldung von Grund- und Preisdaten sowie Beschwerden. Zudem wird in den Registrierungsbescheiden zur Erfassung der Meldezusammenhänge zur Nutzung eines Online-Formulars aufgefordert.
Nutzung der technischen Plattform „Mobilithek“ für die Datenübermittlung
Zur Datenübermittlung im Rahmen der Meldepflicht ist die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betriebene technische Plattform „Mobilithek“ zu nutzen.
Das Datenmodell für die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe im Rahmen der Mobilithek wurde zusammen mit den Schema-Dateien, separaten Dateien mit den Beispielen für die zu erstellenden XML-Dokumente und mit dem Datenmodell in Form einer EAP-Datei auf den Internetseiten der Mobilithek bereitgestellt.
Das Bundeskartellamt verarbeitet im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben personenbezogene Daten. Nähere Informationen insbesondere dazu, wie die verantwortliche Stelle und die/der Datenschutzbeauftragte kontaktiert werden kann, welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage erhoben werden und welche Rechte Betroffener in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bestehen, können der Datenschutzerklärung des Bundeskartellamts entnommen werden, die hier abrufbar ist.
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Funktion der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich jederzeit über die aktuellen Kraftstoffpreise an allen Tankstellen in Deutschland zu informieren.
Die MTS-K erhält von den Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreibern die Preisdaten für die Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel. Diese Daten werden an sog. Verbraucherinformationsdienste weitergegeben, die Verbraucherinnen und Verbraucher über verschiedene Kanäle über die aktuellen Kraftstoffpreise informieren.
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