Digitalwirtschaft

Die Digitalwirtschaft ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundeskartellamtes.

Das Hauptaugenmerk liegt auf der Verhinderung von wettbewerbsschädlichen Verhaltensweisen und der Förderung offener Märkte. Zahlreiche richtungsweisende Verfahren wurden bereits geführt. Durch eine Gesetzesnovelle im Jahr 2021 kann das Bundeskartellamt noch effektiver in der Digitalwirtschaft eingreifen.

Ein Netz aus Lichtpunkten und -balken.
Quelle:AdobeStock/Siarhei

Aktuelle Meldungen zum Thema

ICN Technologist Forum – Erstes internationales Treffen von Wettbewerbshütern zur Stärkung ihrer digitalen Leistungsfähigkeit

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Digital Cluster Bonn: Sechs Bundesbehörden arbeiten bei der Digitalisierung enger zusammen

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05.10.2023

Fallbericht: Kartellrechtliche Prüfung von „Google News Showcase“

01.08.2023

EuGH-Entscheidung im Facebook-Verfahren: Bundeskartellamt darf Datenschutzbestimmungen berücksichtigen

04.07.2023

Abmahnung verschiedener Praktiken Googles im Zusammenhang mit den Google Automotive Services und der Google Maps Platform

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07.06.2023

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Messenger- und Video-Dienste: Bundeskartellamt zu Datenschutz, Transparenz und Interoperabilität

17.05.2023

Apple unterliegt den Digitalvorschriften nach § 19a GWB

05.04.2023

Bundeskartellamt prüft Microsofts marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

28.03.2023

BildTextTeaserDefaultÜberschrift

Digitalwirtschaft im Fokus

Das Bundeskartellamt hat bereits zahlreiche richtungsweisende Verfahren im Bereich der Digitalwirtschaft abgeschlossen und ist damit international eine der führenden Behörden. Neben der Rechtsdurchsetzung bringt das Bundeskartellamt seine Expertise auch in die Diskussion konzeptioneller und dringender wettbewerbspolitischer Fragen im Bereich der Digitalwirtschaft ein.

Binärcode
Quelle:AdobeStock/suebsiri

Digitale Märkte

Die Digitalisierung betrifft fast alle Branchen und ist ein echtes Querschnittsthema. Viele digitale Märkte neigen zu Konzentration oder sind bereits von nur wenigen großen Anbietern geprägt. Dies ist auf Phänomene zurückzuführen, die typischerweise in traditionellen Märkten weniger stark zum Tragen kommen, insbesondere Netzwerkeffekte, die Verarbeitung von Daten und daraus resultierende Selbstverstärkungseffekte.

Unterschiedlich farbig hinterlegte Diagramme
Quelle:AdobeStock/Maksim Kostenko

Verfahren gegen große Digitalkonzerne

Das Bundeskartellamt hat schon zahlreiche Verfahren im Digitalbereich geführt. Dazu zählt beispielsweise das Missbrauchsverfahren gegen Facebook. Weitere Verfahren wurden u.a. gegen Amazon und gegen Hotelbuchungsportale geführt. Daneben ist die Behörde gegen Beschränkungen des Online-Vertriebs vorgegangen und hat Fusionen verschiedener Internet-Plattformen geprüft.

Hand bedient Laptop. Darüber ist eine Struktur aus digitalen Icons abgebildet.
Quelle:AdobeStock/Have a nice day

Regeln für die Digitalwirtschaft

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hält mit der Digitalisierung Schritt. Wichtige Anpassungen, etwa in Bezug auf Plattformen und Netzwerke, wurden 2017 vorgenommen. 2021 wurde die Missbrauchsaufsicht grundlegend erweitert und modernisiert. In Europa gibt es mit dem Digital Markets Act (DMA) eine Regulierung für Dienste sog. Torwächter (Gatekeeper).

Weiße Paragraphen-Icons vor einer Hand.
Quelle:AdobeStock/ Vegafox

Schutz von Verbraucherrechten

Wettbewerb und offene Märkte schaffen Auswahl. Daher ist Wettbewerb der beste Verbraucherschutz. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt 2017 erstmals Befugnisse im wirtschaftlichen Verbraucherschutz übertragen. Dadurch soll Defiziten bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten v.a. in der Digitalwirtschaft begegnet werden.

Hand, die schützend um digitake Icons, die Verbaucherinnen und Verbaucher darstellen soll, hält

Publikationen zu digitalen Themen

Algorithmen und Wettbewerb

farbige, aus Daten bestehende Stränge, die ineinanderfließen vor dunklem Hintergrund,

Diskussionsbericht Sektoruntersuchung Online-Werbung

Cover des Diskussionsberichts

§ 19a GWB – Verfahren gegen Digitalkonzerne

Hand bedient Laptop. Darüber ist eine Struktur aus digitalen Icons abgebildet.

Häufig gestellte Fragen ...

Warum ist die Digitalwirtschaft besonders?

Die Digitalisierung ist ein echtes Querschnittsthema und betrifft alle Branchen. Die Wirtschaft hat sich gewissermaßen neu erfunden. Völlig neue Geschäftsmodelle sind entstanden (etwa Suchmaschinen) und bestehende Geschäftsmodelle wurden in den digitalen Raum übertragen (wie etwa soziale Netzwerke oder Handelsplattformen). Durch Phänomene wie Netzwerkeffekte oder das Sammeln von Daten, die in der Digitalwirtschaft eine große Rolle spielen, sind manche Unternehmen oder Plattformen sehr groß geworden.

Viele digitale Dienste sind kostenlos. Ist das wirklich wahr?

Das stimmt. Trotzdem „bezahlen“ die Nutzerinnen und Nutzer dadurch, dass sie Zeit auf der Seite verbringen, Daten gesammelt werden und Werbung ausgespielt wird. Es gibt natürlich auch kostenpflichtige Abo- oder Premiummodelle. Bei Plattformen, die mehrere Marktseiten zusammenbringen (etwa Händler/Käufer, Hotels/Kunden), kommt es häufig vor, dass nur eine Marktseite Geld zahlt.

Was sind Netzwerkeffekte?

Netzwerkeffekte sind ein Grund, warum Plattformen im Internet so groß werden. Dies lässt sich mit dem Schneeballeffekt vergleichen: Wenn schon viele Menschen auf einer Plattform sind, wollen andere dort auch sein (etwa zum Kommunizieren oder Kennenlernen). Nutzerinnen und Nutzer ziehen andere an und die ziehen wiederum neue an. Ein ähnliches Prinzip gibt es bei mehreren Marktseiten: Mehr Händler ziehen mehr Käufer, mehr Käufer mehr Händler an.

Warum sind Daten so wichtig?

Daten sind einer der wichtigsten Marktmachtfaktoren der digitalen Wirtschaft. Aus Daten lässt sich viel lernen (etwa zur Verbesserung von Produkten oder Services), man kann sie zu Werbezwecken nutzen und man kann sie kombinieren, um noch mehr über Menschen zu erfahren. Die Datenmacht ist umso größer, je mehr Daten ein Unternehmen hat, je schneller sie gesammelt werden und je besser sie aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt werden können.

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