Unternehmen und natürliche Personen haben die Möglichkeit, eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters zu erhalten (§ 5 Abs. 2 S. 1 WRegG). Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Die Erteilung der Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Antragstellung ist innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr grundsätzlich nur einmal zulässig, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse an einer erneuten Auskunftserteilung.
Öffentliche Auftraggeber dürfen von Bietern oder Bewerbern die Vorlage einer Auskunft nicht verlangen, sondern sind verpflichtet, bei der Registerbehörde abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen (§ 6 Abs. 1 S. 6 WRegG).
Hinweis: Vor der Eintragung in das Wettbewerbsregister informiert die Registerbehörde das betroffene Unternehmen schriftlich über den Inhalt der geplanten Eintragung und gibt ihm Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information Stellung zu nehmen. Es erfolgt keine Eintragung in das Wettbewerbsregister ohne vorherige Mitteilung an das betroffene Unternehmen.
Online-Antragstellung
Der Antrag auf Auskunft kann elektronisch gestellt werden. Dafür benötigen Sie ein Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER (Unternehmen) oder ein BundID-Konto (natürliche Personen), welches unter anderem die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzt. Ihre im Unternehmenskonto bzw. BundID-Konto hinterlegten Daten werden automatisch in Ihren Auskunftsantrag übernommen.
Sollten Sie noch keinen entsprechenden Zugang besitzen, müssen Sie vor der Online-Antragstellung den Registrierungsprozess abschließen (hier für das Unternehmenskonto oder ein BundID-Konto registrieren).
Im Rahmen der Antragstellung können Sie auch die Gebühr in Höhe von 20,00 Euro bezahlen. Für die Online-Zahlung der Gebühr nutzt das Bundeskartellamt die elektronische Bezahlplattform der Entwicklergemeinschaft des Bundes und der Länder (Informationen zu ePayBL finden Sie hier). Als Bezahlmethoden können Sie zwischen Kreditkarte (VISA oder MasterCard) und giropay wählen. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag mit der Zahlungsbestätigung an das Bundeskartellamt übermittelt. Die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erhalten Sie auf dem Postweg.
Weitere Informationen zur Antragstellung im Online-Verfahren können Sie der Anleitung zur Online-Antragstellung entnehmen (hier für Unternehmen bzw. für natürliche Personen).
Schriftliche Antragstellung
Der Antrag auf Auskunft kann schriftlich mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift gestellt und dem Bundeskartellamt auf dem Postweg übermittelt werden. Nach Eingang des Auskunftsantrags bei der Registerbehörde erhalten Sie die Aufforderung zur Zahlung der Gebühr in Höhe von 20,00 Euro. Die Auskunft erhalten Sie nach Eingang der Zahlung.
Bei der Antragstellung muss die Identität nachgewiesen werden (z.B. durch Beglaubigung der Unterschrift durch eine Behörde), bei Antragstellung als gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens zusätzlich die Vertretungsmacht.
Weitere Informationen zum schriftlichen Antrag und Antragsformular können Sie den Ausfüllhinweisen entnehmen, die Sie in den Antragsformularen finden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei der schriftlichen Antragstellung für die Beglaubigung der Unterschrift sowie für eventuell weiter einzureichende Dokumente zusätzliche Kosten anfallen können.
Bitte beachten Sie, dass der schriftliche Antrag im Original auf dem Postweg übermittelt werden muss.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:
Datenschutz