Registrierungsantrag an das Wettbewerbsregister übersenden
Hinweis: Ausführliche Informationen und Hilfen rund um den Registrierungsprozess für öffentliche Auftraggeber und mitteilende Behörden finden Sie im Menüpunkt Registrierung.
Bitte senden Sie den Registrierungsantrag an das „besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)“ des Wettbewerbsregisters mit der Bezeichnung „Bundeskartellamt Wettbewerbsregister“.
Für Unternehmen und Rechtsanwälte
Hinweis: Der Versand per einfacher E-Mail ist kein sicherer Übermittlungsweg und von der Wettbewerbsregisterverordnung nicht als zulässiger Übermittlungsweg vorgesehen.
Es bestehen die folgenden Übermittlungsmöglichkeiten:
Übersendung über das „besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)“
Im Falle anwaltlicher Vertretung besteht die Möglichkeit, Dokumente und Formulare über das „besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)“ an das „besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)“ mit der Bezeichnung „Bundeskartellamt – Allg. Posteingang“ zu übersenden.
Wichtig: Nutzen Sie hierzu bitte nicht das Behördenpostfach „Bundeskartellamt Wettbewerbsregister“.
Übersendung über De-Mail
Im Falle einer Übermittlung über De-Mail senden Sie die Dokumente oder Formulare an:
Hinweis: Bitte beachten Sie im Falle der elektronischen Übermittlung eines Formulars nach § 3 Abs. 2 die Vorgaben zur Übermittlung im Menüpunkt „Selbstreinigung“.
Übersendung über Postweg
Dokumente und Formulare können über den Postweg an folgende Adresse übersendet werden:
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