Aufgabe des Bundeskartellamtes ist es, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen. Als selbständige und in seiner Entscheidungsfindung unabhängige Bundesoberbehörde gehört es in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Den wesentlichen gesetzlichen Rahmen für seine Tätigkeit bildet seit 1958 das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Aufgaben des Bundeskartellamtes
Die übergreifende Aufgabe und der Zweck der Arbeit des Bundeskartellamtes ist der Schutz des freien und fairen Wettbewerbs in Deutschland. Der Behörde stehen dazu vor allem die folgenden Instrumente zur Verfügung:
Durchsetzung des Kartellverbots
Absprachen zwischen Unternehmen, durch die der Wettbewerb eingeschränkt, verhindert oder verfälscht wird, sind grundsätzlich verboten. Beispiele hierfür sind Absprachen über Preise, Mengen, Gebiete oder Kundengruppen (sog. Hardcore-Kartelle). Das Bundeskartellamt verfolgt illegale Kartelle und kann gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen empfindliche Bußgelder verhängen.
Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Fusionskontrolle des Bundeskartellamtes. Die Behörde bewertet bei der Prüfung die Auswirkungen, die eine Fusion auf den Wettbewerb haben wird. Droht durch den Zusammenschluss eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs, muss er untersagt oder kann nur unter Auflagen freigegeben werden.
Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung sind keinem oder nur geringem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Auch unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle können Unternehmen über eine relative oder überlegene Marktmacht verfügen. Dadurch haben sie gegenüber ihren Wettbewerbern, Anbietern oder Nachfragern besondere Verhaltensspielräume. Eine solche wirtschaftliche Machtstellung ist an sich nicht verboten, die missbräuchliche Ausnutzung dieser Marktmacht hingegen schon. Die Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamtes stellt damit das staatliche Regulativ für fehlenden Wettbewerb dar.
Die klassische Missbrauchsaufsicht wurde 2021 um eine neue Vorschrift – § 19a GWB – erweitert. Sie zielt insbes. auf große Digitalkonzerne ab und ermöglicht dem Bundeskartellamt, früher und effektiver gegen deren missbräuchliche Verhaltensweisen vorzugehen.
Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
Das Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren im Wettbewerb nach Maßgabe des wirtschaftlichsten Angebotes vergeben werden. Die Vergabekammern beim Bundeskartellamt sind zuständig für die Überprüfung von Ausschreibungen, die durch den Bund oder die dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Auftraggeber durchgeführt werden.
In das elektronische Wettbewerbsregister werden Unternehmen eingetragen, denen schwerwiegende Wirtschaftsdelikte zuzurechnen sind. Das Wettbewerbsregister ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern durch eine einzige elektronische Abfrage bundesweit nachzuprüfen, ob ein Unternehmen in das Wettbewerbsregister eingetragen ist. Auf dieser Grundlage kann dann geprüft werden, ob es von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Damit leistet das Register einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.
Im Rahmen des behördlichen Verbraucherschutzes kann das Bundeskartellamt v. a. im Bereich der digitalen Wirtschaft Sektoruntersuchungen durchführen, sofern es Hinweise auf Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften gibt. Außerdem kann es als sog. „amicus curiae“ bei verbraucherrechtlichen Zivilrechtsstreitigkeiten Stellung beziehen.
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beobachtet fortlaufend den Handel mit Kraftstoffen und gibt die von ihr bundesweit erhobenen Kraftstoffpreisen von ca. 15.000 Tankstellen (in Deutschland) an sog. Verbraucher-Informationsdienste weiter. Die Preise können Autofahrerinnen und -fahrer bei einer Vielzahl von Anbietern online oder über mobile Apps abrufen.
Vor dem Hintergrund drastisch gestiegener Energiepreise hat die Bundesregierung zur Entlastung von privaten Haushalten und Unternehmen Ende 2022 sog. Preisbremsen für die Strom-, Erdgas- und Wärmeversorgung eingeführt. Das Bundeskartellamt erhielt in diesem Zusammenhang eine völlig neue Aufgabe: Es kontrolliert, ob die Energieversorger staatliche Subventionen zu Unrecht in Anspruch nehmen.
Mit den Sektoruntersuchungen verschafft sich das Bundeskartellamt einen Überblick über die Wettbewerbssituation in bestimmten Wirtschaftsbereichen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Wettbewerb in diesen Bereichen eingeschränkt oder verfälscht ist. Ziel ist es, umfassende Kenntnisse über die untersuchten Märkte zu gewinnen.
Seit der 11. GWB-Novelle aus dem Jahr 2023 kann das Bundeskartellamt unter bestimmten Voraussetzungen im Anschluss an eine Sektoruntersuchung gezielte Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Wettbewerbs abzustellen.
Das Bundeskartellamt trifft seine Entscheidungen ausschließlich nach wettbewerblichen Kriterien. Die Beschlussabteilungen entscheiden unabhängig und unterliegen dabei keinen Weisungen der Leitung der Behörde. Auch das Bundeswirtschaftsministerium kann die Entscheidungen des Bundeskartellamtes nicht beeinflussen.
Interne Organisation
Das Bundeskartellamt beschäftigt rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Präsident und Vizepräsident
Die Leitung des Bundekartellamtes obliegt dem Präsidenten, Andreas Mundt, und dem Vizepräsidenten, Prof. Dr. Konrad Ost. Sie kümmern sich v. a. um die Organisation der internen Abläufe und die Vertretung des Amtes in der Öffentlichkeit.
Entscheidungen über Kartelle, Zusammenschlüsse und missbräuchliche Verhaltensweisen treffen die 13 Beschlussabteilungen des Bundeskartellamtes. Jede Entscheidung wird nach dem Kollegialitätsprinzip in einer Mehrheitsentscheidung von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden der jeweiligen Beschlussabteilung und zwei Beisitzern gemeinsam getroffen. Neun Beschlussabteilungen sind jeweils für bestimmte Wirtschaftsbereiche zuständig. Die 10. und die 12. Beschlussabteilung widmen sich branchenübergreifend ausschließlich der Verfolgung von Kartellen. Neue Aufgaben im Rahmen der Energiepreisbremse übernahm im Januar 2023 die 11. Beschlussabteilung. Eine weitere Beschlussabteilung befasst sich mit dem Wettbewerbs- und Verbraucherschutz.
Beim Bundeskartellamt sind zwei Vergabekammern des Bundes eingerichtet, die prüfen, ob bei der Vergabe größerer Aufträge des Bundes das Vergaberecht eingehalten wurde.
Im Wettbewerbsregister werden relevante Rechtsverstöße von Unternehmen eingetragen, die von öffentlichen Auftraggebern abgerufen werden können oder müssen, um zu überprüfen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Zudem haben Unternehmen, die aufgrund bestimmter Wirtschaftsdelikte in diesem Register eingetragen sind, die Möglichkeit, einen Antrag auf eine sog. „Selbstreinigung“ zu stellen, um vorzeitig aus dem Register gelöscht zu werden. Dafür müssen sie ihr vergangenes Fehlverhalten aufarbeiten und vorbeugende Compliance-Maßnahmen für die Zukunft ergreifen.
Die Grundsatzabteilung berät die Beschlussabteilungen in speziellen kartellrechtlichen und ökonomischen Fragen und vertritt das Bundeskartellamt in den Entscheidungsgremien der Europäischen Union, begleitet wettbewerbsrelevante Gesetzesreformen sowohl auf nationaler Ebene als auch auf europäischer Ebene und koordiniert die Zusammenarbeit des Amtes mit ausländischen Wettbewerbsbehörden sowie internationalen Organisationen. Die Abteilung ist zudem für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig und unterstützt den Präsidenten der Behörde. Die fortschreitende Digitalisierung und die damit verbundenen rechtlichen und ökonomischen Fragestellungen sind ebenfalls ein zentrales Thema in der Grundsatzabteilung.
Die Prozessabteilung
Die Prozessabteilung vertritt das Amt vor Gericht. Sie beteiligt sich zudem regelmäßig vor dem Bundesgerichtshof als Berater des Gerichts („amicus curiae“). Die Prozessabteilung unterstützt die Beschlussabteilungen in ihren Kartellverwaltungs- und Kartellbußgeldverfahren und berät bei speziellen rechtlichen Fragestellungen. Teil der Prozessabteilung ist auch die Sonderkommission Kartellbekämpfung (SKK). Die SKK unterstützt die Beschlussabteilungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Durchsuchungsaktionen im Rahmen von Kartellverfahren. Sie ist Ansprechpartner für Unternehmen, die einen Kronzeugenantrag im Rahmen der Kartellverfolgung stellen wollen.
Die Zentralabteilung
Aufgabe der Zentralabteilung ist es, durch die Erfüllung von Querschnittsaufgaben die Funktionsfähigkeit des BKartA zu gewährleisten und die Aufgabenerfüllung in den anderen Organisationseinheiten des Hauses zu unterstützen. Die entsprechenden Querschnittsbereiche umfassen Haushalt und Beschaffung, Innere Dienste und Liegenschaftsmanagement, IT einschließlich IT-Forensik und IT-Sicherheit, Personal und Personalentwicklung, Organisation einschließlich Risikomanagement sowie Allgemeine Rechtsangelegenheiten.
Weitere Wettbewerbsbehörden und Institutionen
Neben dem Bundeskartellamt gibt es in Deutschland, Europa und weltweit weitere Institutionen und Behörden, die auch eine wichtige Rolle beim Schutz des Wettbewerbs ausüben:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestaltet die wettbewerbspolitischen Rahmenbedingungen.
Auf europäischer Ebene ist die wichtigste Partnerin des Bundeskartellamtes die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Sie ist zuständig für den Wettbewerbsschutz auf europäischer Ebene. Sie führt Fusionsverfahren und geht gegen Missbrauch von Marktmacht und Kartelle vor, wenn sie grenzüberschreitende Auswirkungen haben.
Ein enger Austausch und häufige Zusammenarbeit besteht auch mit den anderen nationalen Wettbewerbsbehörden in der Europäischen Union sowie den rund 150 nationalen Wettbewerbsbehörden weltweit sowie verschiedenen internationalen Organisationen.
Um den Wettbewerb zu schützen, brauchen wir Sie! Beim Bundeskartellamt wirken Sie an der Zukunft der deutschen, europäischen und internationalen Volkswirtschaft mit. Sie sorgen für Fairness zwischen den Unternehmen und offene Märkte. Hiervon profitieren alle Marktteilnehmenden – allen voran die Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig bieten wir Ihnen vielschichtige, interessante und abwechslungsreiche Aufgaben mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten.
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