Auskunft

Wie erhält man eine Auskunft, ob man im Wettbewerbsregister eingetragen ist?

Zunächst informiert die Registerbehörde bereits vor der Eintragung das betroffene Unternehmen über die geplante Eintragung in das Wettbewerbsregister und gibt ihm die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen dazu Stellung zu nehmen.

Im Übrigen kann ein Unternehmen beziehungsweise eine natürliche Person kann bei der Registerbehörde einen Antrag auf Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters stellen (vgl. § 5 Abs. 2 WRegG). Die Antragstellung ist innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr grundsätzlich nur einmal möglich, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse an einer erneuten Auskunftserteilung. Für die Auskunftserteilung fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro an, welche im Voraus zu entrichten ist.

Weitere Informationen zur Auskunft und Antragstellung finden Sie hier.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK