Rechtsgrundlagen & Materialien zum Vergaberecht

Rechtsgrundlagen

Die Tätigkeit der Vergabekammern des Bundes stützt sich auf folgende Rechtsvorschriften:

Die hier aufgeführten Rechtsvorschriften dienen insbesondere der Umsetzung der folgenden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Sie können auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abgerufen werden.

  • Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65)
  • Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L94 vom 28.03.2014, S. 243)
  • Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 1)
  • Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Dezember 2007 Nr. L 335, S. 31 ff.), einschließlich der vorgenannten geänderten Richtlinien
  • Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG vom 13. Juli 2009 ABl. EG Nr. L 216 vom 20. August 2009, S. 76 ff.

Das Bundeskartellamt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die auf seinen Internetseiten verlinkten Rechtsvorschriften in der aktuellen Fassung abrufbar sind.

Weitere Materialien

Hier finden Sie weiterführende Materialien zum Vergaberechtsschutz. Sie gelten für Vergabeverfahren, die am 18. April 2016 oder später begonnen worden sind, einschließlich der sich an diese anschließenden Nachprüfungsverfahren:

Auch in seinen Tätigkeitsberichten informiert das Bundeskartellamt umfassend über die Gewährung des Vergaberechtsschutzes.

Zum Thema

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