Öffentliche Zustellungen

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Die Zustellung eines Schriftstücks kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür unter anderem die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz gegeben sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Eine öffentliche Zustellung an juristische Personen kann außerdem erfolgen, wenn diese zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind und eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist.

Das Bundeskartellamt veröffentlicht seine Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen auf dieser Internetseite.

Aktuelle Zustellungen

EmpfängerVeröffentlicht amAblaufdatumBenachrichtigung
Mehmet Kaya26.05.202510.06.2025Download
Safac Sarac26.05.202510.06.2025Download
Luigi Grande03.06.202517.06.2025Download
creativ capital consulting GmbH 03.06.202517.06.2025Download
Golden.bau GmbH03.06.202517.06.2025Download
I&E Bau GmbH03.06.202517.06.2025Download
Küchenstudio Hell GmbH04.06.202518.06.2025Download
LIMIT International GmbH04.06.202518.06.2025Download
NOX Services GmbH04.06.202518.06.2025Download
Nazmi Smajli05.06.202519.06.2025Download
Enes Mahmut Yilmaz05.06.202519.06.2025Download
All In One Services GmbH05.06.202519.06.2025Download
Mücahit Salmanli05.06.202519.06.2025Download
Nadine Krienzer05.06.202519.06.2025Download
MobileStop GmbH05.06.202519.06.2025Download