Das Bundeskartellamt bietet im Rahmen vorhandener Kapazitäten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit in den Fachabteilungen oder der Zentralabteilung (Verwaltung/Personal) des Bundeskartellamtes eine Verwaltungs-, Wahlpflicht- oder Wahlstation im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes abzuleisten.
Bitte beachten Sie, dass bei Ableistung eines Referendariats keine parallele Tätigkeit im Kartell- und Vergaberecht einer Anwaltskanzlei erfolgen darf.
Bewerberinnen und Bewerber sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
erstes juristisches Staatsexamen mit Prädikatnote mindestens „befriedigend“
gute Englischkenntnisse
gute EDV-Kenntnisse
Interesse an einer aktiven Mitarbeit in den Referaten/Abteilungen des Bundeskartellamtes
hohes Maß an Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
Für das Bewerbungsverfahren gelten folgende Grundsätze:
Das Referendariat muss mindestens 12 Wochen betragen.
Bewerbungen sollten mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Beginn der Ausbildungsstation vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt wurde.
Es besteht Urlaubsanspruch gemäß der jeweiligen Ausbildungsverordnungen der Länder, in der Regel bis zu 10 Arbeitstage in einer Ausbildungsstation.
Nach Abschluss des Referendariats erhält der/die Bewerber/-in ein Referendarzeugnis.
Zur Ausbildung von Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendaren in der Zentralabteilung des Bundeskartellamtes können Sie hier weitere Informationen abrufen.
Das Bundeskartellamt bietet zudem im Rahmen vorhandener Kapazitäten Praktikantenplätze für Studierende der Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften an. Für Interessenten gibt es zudem im Referat Z3 Informationstechnik die Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren.
Hinweis: In der vorlesungsfreien Zeit von Juli bis September 2024 sind bereits alle vorhandenen Praktikantenplätze vergeben.
Maßgeblich für ein Praktikum im Bundeskartellamt ist, dass das Praktikum in der einschlägigen Prüfungs- oder Studienordnung der Hochschule vorgeschrieben ist (sog. Pflichtpraktikum). Vereinzelt bietet das Bundeskartellamt für angehende Wirtschaftswissenschaftler auch ein freiwilliges Praktikum an. Ziel des Praktikums ist es, die bereits im Hochschulstudium erworbenen theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen.
Bitte beachten Sie, dass bei Ableistung eines Praktikums keine parallele Tätigkeit im Kartell- und Vergaberecht einer Anwaltskanzlei erfolgen darf.
Bewerberinnen und Bewerber sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
Rechtswissenschaften
vertiefte wirtschaftsrechtliche Kenntnisse (idealerweise deutsches und europäisches Kartellrecht)
oder
gute verwaltungsrechtliche Kenntnisse, insbesondere Personal-, Haushalts- und Vergaberecht
gute Englischkenntnisse
gute EDV-Kenntnisse
Interesse an der aktiven Mitarbeit in den Referaten/Abteilungen des Bundeskartellamtes
hohes Maß an Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
Wirtschaftswissenschaften
vertiefte Kenntnisse der Mikroökonomik sowie der Industrie- und Wettbewerbsökonomik
und/oder
vertiefte Kenntnisse im Bereich Ökonometrie und quantitative Methoden
gute Englischkenntnisse
Interesse an der aktiven Mitarbeit in den Referaten/Abteilungen des Bundeskartellamtes
hohes Maß an Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
Bei einem Pflichtpraktikum sollten die Bewerber/-innen bereits über ein fundiertes theoretisches Wissen verfügen und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 4. Fachsemester befinden bzw. die Zwischenprüfung mit mindestens „befriedigend“ abgeschlossen haben.
Für ein freiwilliges Praktikum bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudienganges. Der/Die Bewerber/-in sollte sich zu dem Zeitpunkt der Bewerbung zudem mindestens im 2. Semester eines Masterstudiums befinden. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizulegen.
Für das Bewerbungsverfahren gelten folgende Grundsätze:
Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 4 Wochen und höchstens 12 Wochen.
Eine Praktikumszusage wird nur unter Vorbehalt der Vorlage eines Führungszeugnisses erteilt.
Bewerbungen für ein Pflichtpraktikum sollten mindestens 6–8 Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikumseinsatzes vorliegen.
Bewerbungen für ein freiwilliges Praktikum sollten mindestens 4–6 Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikumseinsatzes vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt wurde.
Für das Pflichtpraktikum besteht kein Vergütungsanspruch, Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet.
Während des Pflichtpraktikums besteht kein Urlaubsanspruch.
Für das freiwillige Praktikum gibt es einen Vergütungsanspruch.
Während des freiwilligen Praktikums besteht Urlaubsanspruch gemäß den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.
Nach Abschluss des Praktikums erhält der/die Bewerber/-in eine Praktikumsbescheinigung.
Bei einem Pflichtpraktikum im Bundeskartellamt handelt es sich nicht um ein Praktikum im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes.
Geben Sie in Ihrer Bewerbung an, falls Ihre Hochschule formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (z.B. an die Qualifikation der Ausbilder).
Das Bundeskartellamt übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- und Studienordnungen.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:
Datenschutz