Elektronische Kommunikation

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich gern an das:

Bürgertelefon des Bundeskartellamtes
Tel.: +49 228 9499-555
info@bundeskartellamt.bund.de

Versendung von unverschlüsselten E-Mails

Über E-Mail sind grundsätzlich nur informelle Kontakte möglich. Rechtsverbindliche Erklärungen können insbesondere an personenbezogene E-Mail-Adressen nicht abgegeben werden. Etwas anderes gilt für die auf dieser Website ausdrücklich benannten Funktionspostfächer.
Ehe Sie das Amt über E-Mail kontaktieren, sollten Sie prüfen, ob die Vertraulichkeit des Inhalts Ihrer Nachricht eine Verschlüsselung der Nachricht nahelegt und ob Ihre Nachricht zwingenden Formerfordernissen genügen muss, z.B. durch Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur am übermittelten Dokument (siehe dazu jeweils unten).

Bitte beachten Sie außerdem die maximal zulässige Größe von E-Mails an uns von 20 MB.

Elektronische Anmeldungen von Zusammenschlüssen

Anmeldungen von Zusammenschlüssen können in elektronischer Form erfolgen. Gemäß § 39 Abs. 1 GWB sind hierfür jedoch ausschließlich die folgenden Übermittlungswege zugelassen:

a) Übermittlung der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehenen Anmeldung per E-Mail an die vom Bundeskartellamt eingerichtete zentrale E-Mail-Adresse fusionskontrolle@bundeskartellamt.bund.de Anlagen, die dem Schriftsatz als separate Dokumente angefügt und mit ihm zusammen übermittelt werden, müssen nicht einzeln signiert werden.

b) Übermittlung der Anmeldung an die vom Bundeskartellamt eingerichtete zentrale De-Mail-Adresse fusionskontrolle@bundeskartellamt.de-mail.de sofern der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

c) Übermittlung der von der verantwortenden Person signierten Anmeldung von dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Bundeskartellamtes gegen Empfangsbekenntnis (zum beBPo siehe unten).

Eine für Anmeldungen bestimmte Internetplattform (§ 39 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 GWB) steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Die postalische Einreichung von Anmeldungen sowie die Übermittlung per Fax sind weiterhin möglich.

Für andere Erklärungen als fusionskontrollrechtliche Anmeldungen oder vergaberechtliche Nachprüfungsanträge steht die zentrale E-Mail-Adresse des Bundeskartellamts poststelle@bundeskartellamt.bund.de zur Verfügung. Bei De-Mail-Providern registrierte Nutzer haben die Möglichkeit, die Poststelle auch per De-Mail unter poststelle@bundeskartellamt.de-mail.de zu erreichen.

Elektronische Nachprüfungsanträge

Nachprüfungsanträge gem. § 160 Abs. 1 GWB können an die Vergabekammern des Bundes in elektronischer Form erfolgen. Hierfür sind ausschließlich die folgenden alternativen Übermittlungswege zugelassen:

  1. Übermittlung des Nachprüfungsantrags per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de Anlagen, die dem Schriftsatz als separate Dokumente angefügt und mit ihm zusammen übermittelt werden, müssen nicht einzeln signiert werden.
  2. Übermittlung des Nachprüfungsantrags per De-Mail an die De-Mail Adresse vk@bundeskartellamt.de-mail.de sofern der Absender der Nachricht bei einem De-Mail-Provider registriert ist.
  3. Übermittlung des von der verantwortenden Person signierten Antrags von dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Bundeskartellamtes gegen Empfangsbekenntnis (zum beBPo siehe unten).

Die postalische Einreichung von Nachprüfungsanträgen sowie die Übermittlung per Fax sind weiterhin möglich. 

Versendung von elektronischen Dokumenten an das besondere elektronische Behördenpostfach

Das Bundeskartellamt ist auch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) erreichbar. Das Bundeskartellamt verfügt hier über insgesamt fünf Postfächer:

  • „Bundeskartellamt – Allg. Posteingang“: für alle Kontakte mit dem Bundeskartellamt, insbesondere mit den Beschlussabteilungen, dem Wettbewerbsregister, der Grundsatz- sowie der Prozessabteilung, sofern nicht nachfolgend anders geregelt.
  • „Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes“: für alle Kontakte mit den Vergabekammern des Bundes.
  • „Bundeskartellamt Wettbewerbsregister“: nur zur Registrierung für öffentliche Auftraggeber und mitteilende Behörden (s. Kontakt unter „Wettbewerbsregister“).
  • „Bundeskartellamt – Verwaltung“: für alle Kontakte mit der Zentralabteilung des Bundeskartellamtes, insb. in Gerichtsverfahren zu Personalangelegenheiten.

Bitte beachten Sie die derzeit maximal zulässige Sendungsgröße von 200 MB.

Hinweise auf Kartellverstöße

Hinweise auf Kartellverstöße können Sie uns hier elektronisch übermitteln.

Versendung von elektronischen Dokumenten – Dateivorgaben

Möchten Sie Dateien an das Bundeskartellamt übertragen oder senden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende Dateiformate können jederzeit verarbeitet werden:

• Portable Document Format (PDF)
• Bildformate (JPEG, JPG, PNG, TIF)

Die Übersendung von Dateien, in denen Makrofunktionen o.ä. aktiviert sind, ist nicht zulässig. Eine Bearbeitung findet nicht statt.

Aus Sicherheitsgründen können zudem veraltete Dateiformate – wie z.B. *.doc (Word) und *.xls (Excel) – nicht an die elektronischen Postfächer oder andere E-Mail-Adressen des Bundeskartellamtes zugestellt werden. Daher bitten wir darum, elektronische Dokumente in einem aktuellen und sicheren Dateiformat an das Bundeskartellamt zu versenden.

Versendung von elektronischen Dokumenten mit qualifizierter elektronischer Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur weist die Herkunft des übermittelten Dokuments nach, indem sie die Nachricht ihrem Verfasser zuordnet (Sicherstellung der Authentifikation). Das Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur gewährleistet zudem, dass der Inhalt des signierten Dokuments nicht verändert worden ist (Schutz der Integrität der übermittelten Daten).

Wer ein Dokument per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur übermitteln möchte, muss sicherstellen, dass das eingesetzte Zertifikat den Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen nach Anhang I der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG) entspricht.

Zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur benötigt der Absender ein sogenanntes qualifiziertes Zertifikat sowie ein damit verbundenes elektronisches Schlüsselpaar, bestehend aus einem geheimen und einem öffentlichen Schlüssel. Das qualifizierte Zertifikat stellt den Zusammenhang zwischen dem öffentlichen Schlüssel und einer bestimmten Person – seinem Inhaber – her. Die Gewähr dafür, dass der öffentliche Schlüssel wirklich von einer bestimmten Person stammt, übernehmen sogenannte Vertrauensdiensteanbieter. Diese stellen ein qualifiziertes Zertifikat aus.

Auf der Internetseite „Elektronische Vertrauensdienste“ der Bundesnetzagentur finden Sie weiterführende Hinweise zu Vertrauensdiensteanbietern und zur Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen.

Versendung von E-Mails mit verschlüsseltem Inhalt

Die Verschlüsselung von E-Mails ersetzt nicht die qualifizierte elektronische Signatur. Sie kann aber mit der qualifizierten elektronischen Signatur kombiniert werden, um die Einsicht Dritter in die elektronische Datenübermittlung zu unterbinden und so sicherzustellen, dass nur der vom Absender gewollte Adressat der Nachricht dessen Inhalt einsehen kann.

Das Bundeskartellamt unterstützt die Verschlüsselungsverfahren S/MIME und GnuPG.

Zur Verschlüsselung von E-Mails benötigte öffentliche Schlüssel

GnuPG

E-Mail-AdresseZur Verschlüsselung mit GnuPG benötigte öffentliche Schlüssel
b1@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B1
b2@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B2 (Fingerprint: e7b9 afd0 b98e 9e4 348c cadb 7df0 6eed 217c c678 883e 1c60 2122 bd46 6a95e 35b4)
B2-5521@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B2-55/21
B2-7320@bundeskartellamt.bund.de Öffentlicher GnuPG-Schlüssel – B2-73/20
b3-auskunft@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B3-Auskunft
b3-25-24@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B3-25/24
b4-antworten@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B4-Antworten (Fingerprint: 1923 D8D0 B0F0 1BB6 97EA E8AA D6E5 2A86 3B0C 08B2)
B5-antworten@bundeskartellamt.bund.de Öffentlicher GnuPG-Schlüssel – B5-Antworten
b5-64-23@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B5-64/23
b6-auskunft@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B6-Auskunft
b8-antworten@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B8-Antworten
B8-28-20@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B8-28/20
b9@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B9
B9-93-21@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – B9-93/21
fusionskontrolle@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – Fusion (Fingerprint: 5B82 B894 C300 4F05 3857 9625 8236 3EF6 0100 1B3C)
papiergh@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – Papiergroßhandel
poststelle@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – Poststelle
su-scoring@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – SU-Scoring
v-auskunft@bundeskartellamt.bund.de Öffentlicher GnuPG-Schlüssel – V-Auskunft
vk@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – Vergabekammern
webreg@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher GnuPG-Schlüssel – Wettbewerbsregister

S/MIME

E-Mail-AdresseZur Verschlüsselung mit S/MIME benötigte öffentliche Schlüssel
b1@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B1
b2@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B2
B2-5521@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B2-55/21
B2-7320@bundeskartellamt.bund.de Öffentlicher S/MIME-Schlüssel – B2-73/20
b3-auskunft@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B3-Auskunft
b3-25-24@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B3-25/24
b4-antworten@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B4-Antworten
B5-antworten@bundeskartellamt.bund.de Öffentlicher S/MIME-Schlüssel – B5-Antworten
b5-64-23@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B5-64-23
b6-auskunft@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B6-Auskunft
b8-antworten@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B8-Antworten
B8-28-20@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B8-28/20
b9@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B9
B9-93-21@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – B9-93/21
fusionskontrolle@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – Fusion
papiergh@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – Papiergroßhandel
poststelle@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – Poststelle
su-scoring@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – SU-Scoring
v-auskunft@bundeskartellamt.bund.de Öffentlicher S/MIME-Schlüssel – V-Auskunft
vk@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – Vergabekammern
support.webreg@bundeskartellamt.bund.deÖffentlicher S/MIME-Schlüssel – Wettbewerbsregister
  • Alternativ können Sie die Ausstellerzertifikate auf der Internetseite der Bundesverwaltung über den Link „Service-Zertifikate“ abrufen.
  • S/MIME wird von den meisten modernen Mail-Programmen unterstützt.
    Informationen zur Verschlüsselung mit S/MIME können Sie aus der Hilfe Ihrer E-Mail-Software entnehmen.
    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: http://de.wikipedia.org/wiki/S/MIME

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