Gegen die Entscheidungen der Registerbehörde ist die Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf zulässig. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 11 WRegG.
Rechtlicher Hinweis:
Die obige Darstellung der Fragen und Antworten soll einen ersten Überblick über Gegenstand und Systematik des Wettbewerbsregisters vermitteln. Sie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Inhalt wird mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und implementiert. Fehler sind dennoch nicht völlig auszuschließen. Eine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität kann daher nicht übernommen werden.