Abfrage

Wer muss und wer darf das Wettbewerbsregister abfragen?

Einzelheiten zur Abfrage finden Sie hier.

Das Wettbewerbsregister ist kein öffentlich zugängliches Register. Die Verpflichtung bzw. die Befugnis zur Abfrage des Wettbewerbsregisters ist in § 6 WRegG geregelt.

Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Eine derartige Abfragepflicht besteht zudem für Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB sowie für Konzessionsgeber nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GWB, jeweils sofern die Schwellenwerte des § 106 GWB erreicht sind. Ausnahmen für die Abfragepflicht gelten für Sachverhalte, welche von der Anwendbarkeit des Vergaberechts ausgenommen sind, sowie für Auslandsdienststellen. Zudem ist eine Abfrage entbehrlich, wenn ein Auftraggeber innerhalb der letzten zwei Monate zu dem entsprechenden Unternehmen bereits eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erhalten hat.

§ 6 Abs. 2 WRegG eröffnet darüber hinaus eine freiwillige Abfragemöglichkeit für die vorbezeichneten Auftraggeber: Diese können bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen mit einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert unterhalb der zuvor genannten Wertgrenzen das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieter abfragen, an den der Auftrag oder die Konzession vergeben werden soll. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs kann eine Abfrage zu den Bewerbern erfolgen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.

Wie erfolgt die Abfrage?

Die Abfrage durch den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich über das Web-Portal des Wettbewerbsregisters und setzt eine vorherige Registrierung sowie die Nutzung eines Software-Zertifikats voraus.

Auftraggeber sollten bei der Abfrage möglichst umfassende Angaben zu dem abzufragenden Unternehmen machen. Um eine sichere und schnelle Identifizierung des Unternehmens zu gewährleisten, sollten die Angaben nicht nur Firma, Rechtsform und Postanschrift umfassen, sondern insbesondere auch weitere Identifikationsmerkmale wie Registergericht, Registerart und Registernummer sowie Umsatzsteueridentifikationsnummer. Auftraggeber sollten diese Identifikationsmerkmale daher im Vergabeverfahren routinemäßig abfragen.

Wie wird die Vertraulichkeit der Abfragen sichergestellt?

Die Abfrage ist nur möglich für Auftraggeber, die zuvor die Registrierung von Identitätsadministratoren im Identitätsmanagementsystem SAFE vorgenommen und sich gegenüber der Registerbehörde authentisiert haben. Bedienstete der Auftraggeber müssen ebenfalls über SAFE registriert sein und benötigen für die Abfrage eine SAFE-Identifikation und ein Software-Zertifikat. Auftraggeber müssen intern durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nur denjenigen Bediensteten zur Kenntnis gelangen, die mit der Entgegennahme der Auskunft oder mit der Bearbeitung des Vergabeverfahrens betraut sind.

Was bedeutet eine Eintragung konkret für ein Vergabeverfahren?

Eine Eintragung im Wettbewerbsregister führt nicht automatisch zu einem Ausschluss des Unternehmens von dem Vergabeverfahren. Ob ein Unternehmen von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, entscheidet der Auftraggeber eigenverantwortlich nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften.

Seit wann ist eine Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtend?

Die Abfragepflicht gemäß § 6 Abs. 1 WRegG besteht seit dem 1. Juni 2022. Auftraggeber können auch auf freiwilliger Basis das Wettbewerbsregister abfragen.

Ersetzt die Abfrage im Wettbewerbsregister die Abfrage des Gewerbezentralregisters?

Ja. Die Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters seit dem 1. Juni 2022 ersetzt die bisher bestehende Pflicht zur Abfrage des Gewerbezentralregisters. Bis zum 31. Mai 2025 besteht noch die Möglichkeit, zusätzlich zum Wettbewerbsregister auf freiwilliger Basis das Gewerbezentralregister abzufragen.

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