Forum Nachhaltiger Kakao – Bundeskartellamt sieht keine Veranlassung für tiefergehende Prüfung

13.06.2023

Das Bundeskartellamt sieht derzeit keine Veranlassung für eine vertiefte Prüfung der Nachhaltigkeitsinitiative des Forums Nachhaltiger Kakao e.V. („Kakaoforum“). Das Kakaoforum setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Hand, Unternehmen der Kakao- und Schokoladenindustrie, einem Großteil des deutschen Lebensmitteleinzelhandels und internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Ein Hauptziel des Kakaoforums ist die Förderung existenzsichernder Einkommen der Kakaobäuerinnen und -bauern in den relevanten Produktionsländern Ghana und Elfenbeinküste. Die Mitglieder des Forums sollen dazu freiwillige Selbstverpflichtungen über individualisierte Mindestpreise, Quoten und Prämiensysteme abschließen, um bessere Ab-Hof-Preise für die Erzeugerseite zu erreichen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Bei Nachhaltigkeitsinitiativen, die die Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern betreffen, stellen sich regelmäßig kartellrechtliche Fragen. Im Falle des Kakaoforums haben sich keine Anzeichen für eine eindeutig drohende Wettbewerbsbeschränkung ergeben. Daher sehen wir derzeit von einer vertieften Prüfung der Initiative ab und werden uns über den Weiterentwicklung des Projektes fortlaufend informieren.

Die Initiative Kakaoforum sieht keine einheitlichen Preisaufschläge vor. Stattdessen wird auf anerkannte Referenzpreise der Entwicklungshilfeforschung zurückgegriffen. Die Mindestpreise, Quoten und Prämien, die auf Basis der individuellen Selbstverpflichtungen der Mitglieder erzielt werden, sollen im Rahmen der individuellen Roadmaps von jedem Mitglied aggregiert veröffentlicht werden. Rückschlüsse auf die konkreten Einkaufspreise der Abnehmerseite bei der Erzeugerseite sollen ausgeschlossen werden.

Für die wettbewerbliche Einschätzung des Bundeskartellamtes war insbesondere auch maßgeblich, dass die vorgesehenen Selbstverpflichtungen der Mitglieder des Kakaoforums freiwillig sind. Bei Unterfüllung gibt es keinen Sanktionsmechanismus. Informationen über die individuell eingegangen Selbstverpflichtungen werden nur nach Anonymisierung der betroffenen Produzenten und Anbauregionen veröffentlicht. Zudem ist der Anteil der Hofpreise auf die weitere Preisbildung entlang der Wertschöpfungskette bis hin zu den Schokoladenprodukten relativ gering.

Beurteilung von Nachhaltigkeitsinitiativen in der EU

Im Agrarbereich hat sich seit dem 7. Dezember 2021 auf europäischer Ebene mit der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der Rechtsrahmen für die kartellrechtliche Beurteilung von Initiativen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards verändert. Unerlässliche Wettbewerbsbeschränkungen, die darauf abzielen, einen höheren Nachhaltigkeitsstandard anzuwenden, als er durch europäisches oder nationales Recht vorgeschrieben ist, können nach Art. 210a GMO von einer speziellen Kartellrechtsausnahme profitieren. Auch wenn keine eingehende Prüfung erforderlich war, spricht aus Sicht des Bundeskartellamtes einiges dafür, dass die Ausnahmeregelung des Art. 210 a GMO bei der Zielsetzung des Kakaoforums für sich genommen nicht anwendbar ist. Die Regelung gilt für Initiativen, die die in Art. 210a Abs. 3 GMO gesetzlich genannten Nachhaltigkeitsziele verfolgen (insb. Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele, Verringerung des Einsatzes von Pestiziden sowie Tiergesundheit und Tierwohl (siehe auch Pressemitteilung zur Initiative Tierwohl vom 25.05.2023).

Englische Version:

  • German Initiative on Sustainable Cocoa – Bundeskartellamt sees no reason for detailed examination

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK