Bußgelder gegen Aluminium-Schmieden wegen wettbewerbswidrigen Absprachen

23.12.2020

Das Bundeskartellamt hat gegen fünf Aluminium-Schmiede-Betriebe und gegen zehn verantwortliche Mitarbeiter Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 175 Mio. Euro wegen verbotener wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen verhängt.

Bußgelder wurden gegen die OTTO FUCHS Beteiligungen KG (bis 30.11.2020: „OTTO FUCHS – Kommanditgesellschaft –“), Meinerzhagen, die Leiber Group GmbH & Co KG, Emmingen-Liptingen, die Strojmetal Aluminium Forging GmbH, Singen Hohentwiel, die Presswerk Krefeld GmbH & Co. KG, Krefeld, und die Bharat Forge Aluminiumtechnik GmbH, Brand-Erbisdorf, festgesetzt. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wurden ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Schmiedeunternehmens Hirschvogel Aluminium GmbH mit Sitz in Gerstungen. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde gegen dieses Unternehmen kein Bußgeld verhängt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Unternehmen verfolgten über viele Jahre das gemeinsame Ziel, steigende Kosten auf die Kunden abzuwälzen und keine Nachteile durch Kostensteigerungen zu erleiden. Bei regelmäßig stattfindenden Treffen haben sich leitende Mitarbeiter der Schmieden deshalb über Kostenfaktoren und damit ganz wesentliche Preisbestandteile ausgetauscht. Sie bestärkten sich gegenseitig, etwaige Steigerungen an die Kunden weiterzugeben.“

Vertreter der Aluminium-Schmieden haben sich im Zeitraum von April 2006 bis April 2018 insgesamt 23 Mal im Rahmen der sog. „Aluminium Forging Group“ getroffen. Nicht alle bebußten Unternehmen haben über den gesamten Zeitraum an den Treffen teilgenommen. Für die Leiber Group GmbH & Co. KG gilt dies ab 2007, für die die Otto Fuchs Beteiligungen KG ab 2010 und für die Strojmetal Aluminium Forging GmbH ab 2011.

Zwischen den Unternehmen bestand ein gemeinsames Grundverständnis darüber, ihre jeweiligen Beschaffungskosten und Steigerungen dieser Kosten an die Kunden weiterzugeben. Bei den gemeinsamen Treffen tauschten sich leitende Mitarbeiter regelmäßig über individuelle Kosten im Einkauf und Kostensteigerungen für Aluminium, für Energie und für die Umarbeitung des Aluminiums in ein geeignetes Schmiedevormaterial aus. Außerdem besprachen die Vertreter der Schmieden, wie diese Kosten an die Kunden weitergegeben werden könnten und welche Erfolge sie dabei erzielten. Die Schmieden kamen auch überein, bestimmte Kunden-Rabatte lediglich auf der Grundlage der eigenen Wertschöpfung zu berechnen und diese Rabatte nicht auch auf die Beschaffungskosten zu erstrecken. Es handelte sich dabei um sogenannte „Ratio“-Rabatte, die typischerweise zu Beginn eines Lieferverhältnisses vereinbart werden und zukünftigen Produktivitätsfortschritten Rechnung tragen sollen.

Zu den wichtigsten Kunden der Schmiedebetriebe zählen bekannte Zulieferer und Hersteller aus der Automobilindustrie, daneben wurden insbesondere Kunden aus dem Motorradbereich und auch aus diversen anderen Branchen beliefert.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde zugunsten der Bharat Forge Aluminiumtechnik GmbH und der Presswerk Krefeld GmbH & Co. KG berücksichtigt, dass sie durch weitere Bonusanträge den Nachweis des Tatvorwurfs substantiell unterstützt und bei der Aufklärung der Verstöße mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Diese beiden Unternehmen, wie auch die Strojmetal Aluminium Forging GmbH, haben den Tatvorwurf im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) gestanden.

Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Ein Fallbericht mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB wird auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht. 


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Zum Thema

English Version:

  • Fines imposed on aluminium forging companies on account of anti-competitive agreements

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