Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel: Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen Leitfaden

27.09.2019

Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur veröffentlichen heute den Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Thema Marktmacht in der Stromerzeugung dürfte im Zuge der bevorstehenden Abschaltung der letzten Atomkraftwerke und des geplanten Kohleausstiegs perspektivisch wieder an Bedeutung gewinnen. Im Leitfaden erläutert das Bundeskartellamt die Grundsätze der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung. Damit soll auch die für erforderliche Investitionen in Kraftwerke notwendige Rechtssicherheit verbessert werden.“

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Der Leitfaden schafft Klarheit bei den Marktteilnehmern, indem er herausstellt, dass Preisspitzen, die als Ergebnis der freien Preisbildung ein faires und auf Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln, nicht unter das Marktmanipulationsverbot des Energiegroßhandelsrechts fallen.“

Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Leitfaden wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.

Der Entwurf des Leitfadens wurde vom 20. März bis 20. Mai 2019 schriftlich konsultiert. In der Konsultation des Leitfadens wurden insgesamt 12 Stellungnahmen von Stromerzeugungsunternehmen, Verbänden, Strombörsen, einer nationalen Regulierungsbehörde und einem wissenschaftlichen Institut abgegeben. Die Stellungnahmen wurden intensiv ausgewertet und für die Finalisierung des Leitfadens berücksichtigt.

Den Leitfaden können Sie auf unserer Internetseite abrufen.

English Version:

  • Control of abusive practices in electricity generation/wholesale trade: Bundeskartellamt and Bundesnetzagentur publish guidelines

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK