Bundeskartellamt erwirkt Änderung des Händler-Rabattsystems bei GARDENA

28.11.2013

Der Gartenprodukte-Hersteller GARDENA hat dem Bundeskartellamt gegenüber zugesagt, künftig gleiche Rabatte für stationäre Händler und Online-Händler einzuführen. Bei der Gewährung von Rabatten für Einzelhändler differenziert GARDENA nicht mehr nach der Vertriebsform. Das Bundeskartellamt hatte auf Beschwerden von Internethändlern reagiert und ein Verfahren eingeleitet. Dieses konnte nun aufgrund der Zusagen des Unternehmens eingestellt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Uns erreichen derzeit eine Vielzahl von Beschwerden zu vermeintlichen Beschränkungen des Internethandels. Hier ist eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen. Ein Hersteller kann bei der Ausgestaltung seines Vertriebssystems durchaus auf die unterschiedlichen Gegebenheiten verschiedener Vertriebskanäle in angemessener Form eingehen. In jedem Fall sollte sich ein Hersteller aber darüber bewusst sein, dass er dabei den Internetvertrieb nicht ohne weiteres ausschalten oder benachteiligen darf. Bei GARDENA konnte schnell und konstruktiv eine Lösung gefunden werden: Die neuen Konditionen unterscheiden nicht mehr zwischen stationärem und Online-Handel.“

Das erst kürzlich von GARDENA neu eingeführte Rabattsystem hatte das Bundeskartellamt als Benachteiligung des Internethandels bewertet und ein Verfahren gegen GARDENA eröffnet. In Frage standen sogenannte gestaffelte Funktionsrabatte, die GARDENA letztlich daran geknüpft hatte, auf welchem Vertriebsweg (stationär oder online) das Produkt verkauft wurde. Das Bundeskartellamt sah hierin ein verbotenes Doppelpreissystem, da die Funktionsrabatte so ausgestaltet waren, dass Händler nur über den stationären Absatz in den Genuss der vollen Rabatte kommen konnten. Die Händler werden über die nun erfolgte Änderung der Rabatte noch in einem gesonderten Schreiben von GARDENA informiert.

English version

  • Bundeskartellamt gets GARDENA to amend its dealer discount system

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