Bundeskartellamt hat Vorbehalte gegen die Beteiligung der Asklepios-Gruppe am Wettbewerber Rhön-Klinikum

13.12.2012

Das Bundeskartellamt prüft derzeit das Vorhaben der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft, sich mit bis zu 10,1% der Aktien an der Rhön-Klinikum AG zu beteiligen. Aufgrund der Satzung von Rhön vermitteln 10% der Aktien bereits wettbewerblich relevante Sperr-Rechte. Das Vorhaben unterliegt damit der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Heute hat die Behörde den Verfahrensbeteiligten ihre vorläufige rechtliche Bewertung übersandt und darin wettbewerbliche Bedenken gegen das Vorhaben dargelegt. Die beteiligten Unternehmen sowie zu dem Verfahren beigeladene Dritte haben nun die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Die Beteiligten können auch noch Zusagen anbieten. Eine abschließende Entscheidung soll bis Mitte Januar 2013 getroffen werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Ziel der Fusionskontrolle bei Krankenhäusern ist es, wettbewerbliche Strukturen zum Wohle des Patienten zu erhalten. Gerade weil es in diesem von staatlichen Einflüssen geprägten Bereich keinen Preiswettbewerb gibt, muss eine gewisse Auswahl für die Patienten und damit der Wettbewerb um die Qualität der Häuser gesichert werden. Nach den zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios Kliniken und der Rhön-Klinikum AG ist Asklepios der drittgrößte private Krankenhausbetreiber in Deutschland. Mit der Beteiligung erhielte Asklepios faktisch die Möglichkeit, Vorstöße ihres Wettbewerbers Rhön zu unterbinden.“

Zu wettbewerblich relevanten Überschneidungen kommt es vor allem auf dem Markt für Akutkrankenhäuser in der Region Goslar. In diesem Marktraum gibt es neben dem Harzklinikum von Asklepios kein weiteres Krankenhaus. Nächstgelegene Wettbewerber sind Rhön mit dem Klinikum Salzgitter und dem Krankenhaus Herzberg am Harz sowie das Städtische Klinikum Wolfenbüttel. Nach der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes würde sich die marktbeherrschende Stellung von Asklepios in der Region durch die geplante Beteiligung an Rhön weiter verstärken.

Asklepios würde mit dem Zusammenschluss eine gesellschaftsrechtliche Sperr-Position bei seinem Wettbewerber erlangen, die Asklepios in die Lage versetzen würde, konkrete wettbewerbliche Vorstöße von Rhön in den regionalen Krankenhausmärkten zu verhindern. Dies ist auch das erklärte Ziel des Vorhabens. Damit kann Asklepios seine eigene Stellung im Markt Goslar gegen den Wettbewerb absichern. Das betrifft zum einen das Projekt von Rhön, auf den regionalen Krankenhausmärkten gemeinsam mit einem weiteren privaten Krankenhausbetreiber ein integriertes Angebot für medizinische Behandlungen aufzubauen, das sowohl ambulante als auch stationäre Versorgung sowie Rehabilitationsleistungen in den Regionen vernetzt und diese Leistungen bundesweit durch ein Versicherungsangebot zu ergänzen. Zum anderen würde der Wettbewerbsdruck von Rhön als zweitgrößtem Krankenhausdienstleister im Markt Goslar auf Asklepios nach dem Zusammenschluss dadurch gedämpft, dass die Übernahme eines der in dem Markt tätigen kommunalen Krankenhäuser durch Rhön von Asklepios verhindert werden kann. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt has reservations about participation of Asklepios Group in rival Rhön-Klinikum

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