Bundeskartellamt gibt Verkauf des E.ON-Gastransportnetzes an Investoren frei – mögliche Kooperation der Unternehmen wird in gesondertem Verfahren geprüft

02.07.2012

Das Bundeskartellamt hat heute den Verkauf der E.ON-Tochter Open Grid Europe (OGE) an ein Konsortium von Investoren bestehend aus der australischen Macquarie Bank, der Abu Dhabi Investment Authority, British Columbia Investment Management Corporation sowie der MEAG MUNICH ERGO AssetManagement fusionskontrollrechtlich freigegeben. Macquarie und MEAG haben ihre Anteile in der MacCo gebündelt, die über 40% an der OGE erwirbt. Daher ist die deutsche Fusionskontrolle anwendbar.

OGE betreibt das größte Gastransportnetz in Deutschland und gilt mit seinen Pipelines in Ost-West- und in Nord-Süd-Richtung als die wichtigste Drehscheibe für Gas in Europa. Aufgrund von europarechtlich vorgegebenen Entflechtungsvorschriften hatte E.ON-Ruhrgas das Netz im Herbst 2010 in die Gesellschaft OGE ausgegliedert.

Macquarie hat bereits zuvor das ehemals zu RWE gehörende Gastransportnetz der Thyssengas erworben. Thyssengas betreibt vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ein Gasfernleitungsnetz, darunter auch gemeinsame oder parallele Gasleitungen mit OGE.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Im Mittelpunkt der Prüfung stand die Frage, ob überhaupt von einem wettbewerblichen Verhältnis ausgegangen werden kann, da der Transport von Gas in vielen Bereichen reguliert wird. Allerdings werden wir in einem gesonderten Verfahren der Frage nachgehen, ob eine künftig mögliche Kooperation zwischen OGE und Thyssengas eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen würde.“

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes gibt es gewisse Anhaltspunkte dafür, dass auf einigen Ferngasleitungen innerhalb des Regulierungsrahmens ein faktischer Leitungswettbewerb zwischen OGE und Thyssengas besteht. Dennoch konnte das Vorhaben fusionskontrollrechtlich freigegeben werden. Eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von OGE und Thyssengas hat das Bundeskartellamt verneint, weil aufgrund von gesetzlichen Vorgaben auch künftig die Berechnung und Festsetzung der Netzentgelte bei OGE und Thyssengas allein von der Unternehmensleitung der beiden Gasnetzbetreiber ohne Einfluss der Gesellschafter getroffen werden müssen. OGE und Thyssengas werden nach dem Energiewirtschaftsgesetz als unabhängige Transportnetzbetreiber (UTB) geführt. Das UTB-Modell stellt sicher, dass der UTB alle Belange des Netzbetriebs unabhängig ausüben und entscheiden kann.

Das Bundeskartellamt wird sich in einem gesonderten Verfahren damit befassen, ob eine mögliche Kooperation der beiden Unternehmen im Hinblick auf Kapazitäts- und Netzentgeltberechnung eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen würde. Beide Unternehmen haben gemeinsame Einspeisepunkte für Gas, für die in den Jahren 2010 bis 2012 unterschiedlich hohe Netzentgelte erhoben wurden. Dadurch sind einzelne Transportkunden auf die günstigeren Transportleitungen ausgewichen. Würden die Unternehmen die Netzentgelte künftig vereinheitlichen, könnte dies den Leitungswettbewerb beschränken. Dem könnten allerdings auch Vorteile bei der Kapazitätsberechnung und -auslastung gegenüberstehen. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt clears sale of E.ON's gas transport network to investors - possible cooperation to be examined in separate proceedings