DFL Vermarktungsmodell zu TV-Übertragungsrechten genügt nicht den kartell-rechtlichen Anforderungen

24.07.2008

Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) am gestrigen Mittwoch seine abschließende Einschätzung zum vorgelegten Modell der zentralen Vermarktung der Bundesliga TV-Übertragungsrechte (2009 – 2015) mitgeteilt.

Bereits in der letzten Woche waren der DFL Mindestanforderungen übermittelt worden, unter denen das Vermarktungsmodell kartellrechtskonform wäre. Die DFL schlug daraufhin dem Bundeskartellamt am Dienstag letzte Änderungen ihres Vermarktungsmodells vor. Auch mit diesen Änderungen genügte das vorgeschlagene Modell nicht den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung. Daher würde das Vermarktungsmodell förmlich untersagt, wenn die DFL daran festhalten sollte.

Zur Begründung wird auf die Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 17. Juli 2008 verwiesen (Ergänzend kann das Statement des Kartellamtspräsidenten Dr. Heitzer und ein Hintergrundpapier bei der Pressestelle bei E-Mail abgefragt werden, oder auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden).

English version

  • DFL marketing model for TV broadcasting rights does not meet competition law requirements