Bundeskartellamt veröffentlicht bundesweiten Gaspreisvergleich für Haushaltskunden
03.01.2007
Das Bundeskartellamt veröffentlicht in Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden der Länder jetzt erstmals die Gaspreise für Haushaltskunden von 739 Gasversorgern in ganz Deutschland. Der Gaspreisvergleich mit den Tarifen für das Gaswirtschaftsjahr 2006/2007 ist unter www.bundeskartellamt.de auf den Internetseiten des Bundeskartellamts abrufbar.
Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Im Gasbereich kommt der Wettbewerb trotz der Liberalisierung nur schleppend in Gang. Angesichts hoher Preise kommt der Prüfung der Gaspreise durch die Kartellbehörden, insbesondere der Frage, ob Gasversorger die marktbeherrschende Stellung in ihrem Versorgungsgebiet bei der Preissetzung missbräuchlich aus-
nutzen, für Wirtschaft und Verbraucher erhebliche Bedeutung zu. Die Veröffentlichung der Gaspreise für Haushaltskunden soll mehr Transparenz schaffen und so den Wettbewerb fördern.“
Die Kartellbehörden des Bundes und der Länder haben bereits 2005 beschlossen, gemeinsam gegen Preismissbräuche vorzugehen. Im letzten Jahr konnten so eine Reihe von Gaspreismissbrauchsverfahren auf einer abgestimmten Datenbasis erfolgreich durch-geführt werden. Angesichts erheblicher Preisunterschiede im Bundesgebiet wird die Preismissbrauchsaufsicht der Kartellbehörden noch effektiver, da jetzt ein bundesweiter Vergleich der Gasversorger auch über die Landesgrenzen hinweg vorgenommen und die Preise an besonders effizienten und strukturell vergleichbaren Gasversorgern gemessen werden können.
Am 7./8. Juni 2006 haben die Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder auf ihrer Konferenz in Erfurt beschlossen, die Gaspreise künftig zu veröffentlichen. Die nun vorliegende Gaspreiserhebung wurde von allen Kartellbehörden einheitlich zum 15.11.2006 vorgenommen. Die Veröffentlichung des Bundeskartellamts mit einer bundesweiten Übersicht bezieht sich auf die Abnahmemengen für Wohnungen mit Gastherme (7.000 kWh/a), Einfamilienhäuser (20.000 kWh/a), freistehende Einfamilienhäuser (35.000 kWh/a) und Sechsfamilienhäuser (90.000 kWh/a). Die noch fehlenden Angaben von ca. 20 Unternehmen (gelb markiert) werden veröffentlicht, sobald die Daten aus den Ländern vorliegen. Die „Hinweise zum bundesweiten Gaspreisvergleich“ enthalten wichtige Informationen zu den veröffentlichten Tarifen. Daneben gibt es eine gesonderte Liste, die ausschließlich die Unternehmen enthält, für die das Bundeskartellamt zuständig ist.
Die Landeskartellbehörden haben angekündigt, die Gaspreise der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Unternehmen auf den Internetseiten des jeweiligen Landeswirtschaftsministeriums zu veröffentlichen.