Bundeskartellamt strukturiert Beschlussabteilungen neu

31.08.2006

Das Bundeskartellamt hat zum 1. September 2006 interne Umstrukturierungen vorgenommen.

Die Zuständigkeit für die Fusionskontrolle und die Missbrauchsaufsicht wird auf neun statt bislang auf zehn Beschlussabteilungen verteilt. In diesem Zusammenhang werden die Branchenzuständigkeiten dieser zehn Beschlussabteilungen teilweise neu geregelt (vgl. Organigramm).

Ziel der Neustrukturierung ist es, den Dezernatszuschnitt zu optimieren, um Branchenentwicklungen Rechnung zu tragen und Unklarheiten bei bestehenden Zuständigkeiten zu verringern. Beispielsweise werden die bislang in unterschiedlichen Abteilungen angesiedelten Zuständigkeiten für die Pharmaindustrie, die Krankenversicherungen, die Medizintechnik und das Gesundheitswesen einschließlich der Krankenhäuser in der jetzt für den Gesamtbereich „Gesundheit“ zuständigen dritten Beschlussabteilung zusammengefasst. Die Neustrukturierung ist zugleich der Versuch, den aufgrund der Personaleinsparrunden im öffentlichen Dienst erfolgten Personalabbau mit den gewachsenen Aufgaben in Einklang zu bringen.

Die zehnte Beschlussabteilung soll zu einem späteren Zeitpunkt – neben der bereits jetzt spezialisierten elften Beschlussabteilung – als zweite Abteilung zur Verfolgung von Kartellordnungswidrigkeiten ausgebaut werden.

English version

  • Bundeskartellamt restructures its Decision Divisions