International Competition Network (ICN)

04.09.2004

International Competition Network (ICN)

1.         Entstehung

 

Die Gründung von ICN ist auf verschiedene Initiativen auf interna­tionaler Ebene zurückzuführen, die alle das Ziel einer verstärkten Kooperation der weltweit inzwischen 90 Wettbewerbsbehörden und stärkere Konvergenz der Wettbewerbsgesetze verfolgten. Konkret hat sich ICN aus Überlegungen entwickelt, die vom sogenannten „International Competition Policy Advisory Committee (ICPAC)“ erarbeitet worden waren. Das ICPAC war im Jahr 1997 von der US-Regierung eingesetzt worden. Es sollte die internationalen Koope­rationsmöglichkeiten auf dem Gebiet des Kartellrechts ausloten. In dem Be­richt im Jahr 2000 wurde die Bildung eines multilateralen globalen Forums empfohlen.

 

Im Oktober 2001 wurde das ICN von den Vorsitzenden der Wettbewerbsbe­hörden von Australien, Kanada, EU, Frankreich, Israel, Japan, Korea, Mexiko, Südafrika, GB, USA, Sambia und Deutschland gegründet.

 

2.         Mitglieder

 

Mitglieder im ICN sind die jeweiligen Wettbewerbsbehörden eines Landes. Zur Zeit umfasst ICN insgesamt 84 Wettbewerbsbehörden aus 74 Ländern.

 

3.         Organisation

 

a.         Steering Group

 

Die Leitung des ICN obliegt einem Leitungsgremium, der Steering Group. Sie besteht aus 15 Mit­gliedern, darunter die Leiter der Wettbewerbsbehörden der EU-KOM, USA, Kanada, Frankreich, Italien, Südafrika.

 

b.         Arbeitsgruppen

 

Als virtuelle Organisation verfügt ICN formell nicht über ein Sekretariat. Sekretariatsfunktionen werden in gewissem Umfang von den kanadi­schen und amerikanischen Wettbewerbsbehörden wahrgenommen. Die operative Arbeit wird in den Arbeitsgruppen geleistet. Diese wiederum sind in Unterarbeitsgruppen aufgeteilt, die sich mit spezifischen The­men befassen. ICN hat derzeit vier Arbeitsgrup­pen:

 

·        Arbeitsgruppe zur Fusionskontrolle (Leitung US Department of Justice),

·        Arbeitsgruppe zum Kartellrecht (Leitung EU Kommission und Ungarn als Co-Chairs),

·        Arbeitsgruppe zu Antitrust Enforcement in Regulated Sectors (Vorsitz Frankreich und Italien als Co-Chairs),

·        Arbeitsgruppe zu Competition Policy Implementation (Vorsitz Korea und Brasilien als Co-Chairs).

 

Die Arbeitsgruppen tagen regelmäßig in Form von Telefonkonferenzen, die durch Emails vorbereitet werden. In die Ar­beit sind auch Non-Governmental-Advisors, wie Rechtsanwälte und Professoren, eingebunden. Eine Reihe von Ländern und Wettbewerbsbehörden lehnen sich inzwischen z.B. bei der Überarbeitung ihres Wettbewerbsregi­mes im Bereich der Fusionskontrolle an die von ICN entwickelten Best Practices an (nach eigenem Bekunden z.B. EU-Kommission, Brasilien, Belgien). Die Arbeitsergebnisse der Gruppen werden für die jeweilige Jahreskonferenz vorbereitet und dort eingehend diskutiert.

 

Die einzelnen Arbeitsgruppen führen außerdem Workshops zu spezifi­schen Themen durch (Kartellrecht, Fusionskontrolle, Technische Unter­stützung), an denen jeweils bis zu 160 Besucher aus aller Welt teilnehmen.

 

 

c.         Jahreskonferenzen

 

Kristallisationspunkt von ICN sind die Jahreskonferenzen. Die erste Jahreskonferenz fand im September 2002 in Neapel statt (rd. 220 Teil­nehmer). Es folgten Konferenzen in Mérida/Mexiko mit rd. 230 Teilneh­mern und Seoul/Südkorea mit rd. 250 Teilnehmern. Im kommenden Jahr wird die Jahreskonferenz vom BKartA in Bonn ausgerichtet, 2006 folgt Südafrika, 2007 Russland.

 

Die Jahreskonferenzen in Mérida und Seoul wurden von dem jeweiligen Staatspräsidenten mit einer Rede eröffnet.

 

4.         Finanzierung

 

Kosten für die Teilnahme an den Jahreskonferenzen oder den Workshops sind von den Wettbewerbsbehörden zu tragen. Die Kosten der Ausrichtung der Jahreskonferenzen und der Workshops tragen die gastge­benden Behörden. Die sekretariatsähnlichen Leistungen der kanadischen Wettbewerbsbehörde werden von Kanada finanziert, die USA finanzieren den Unterhalt der Website. Eine Arbeitsgruppe in ICN bemüht sich um Sponsoren­mittel für die Anreise von Entwicklungsländern zu den Konferenzen. Spon­sorenmittel Privater können aus nachvollziehbaren Gründen nur äußert begrenzt ak­zeptiert werden.

 

Weitere Einzelheiten zu ICN finden sich auf der sehr informativen Website www.internationalcompetitionnetwork.org.