Bundeskartellamt beabsichtigt, gegen RWE Net wegen überhöhter Mess- und Verrechnungspreise bei Stromzählern vorzugehen
27.01.2003
Das Bundeskartellamt hält daran fest, dem Stromnetzbetreiber RWE Net AG, Dortmund, zu untersagen, von Stromlieferanten weit überhöhte Mess- und Verrechnungspreise im Haushalts- und Gewerbekundenbereich zu fordern (s. PE v. 13.09.2002). Ein von RWE Net zwischenzeitlich vorgelegtes Wirtschaftsprüfergutachten hat den Missbrauchsverdacht nicht entkräftet. Das Gutachten attestiert RWE Net auf Basis der geltenden Preise, die zu den höchsten in der Branche zählen, (kalkulatorische) Verluste. Nach derzeitiger Auffassung des Amtes sind jedoch die seit 1.1.2002 geltenden Preise von 36,00 €/Jahr im Bereich der Eintarifzähler und von 72,00 €/Jahr bei Zweitarifzählern erheblich zu senken.
Die Mess- und Verrechnungspreise von RWE müssen sich an den zum Vergleich herangezogenen, um 38 % bzw. 48 % günstigeren Preisen der Thüringer Energie AG, Erfurt, (TEAG, E.ON-Konzern) messen lassen. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die TEAG in ihrem Netzgebiet Verluste macht. Vor diesem Hintergrund erscheinen die RWE Net-Verluste nicht nachvollziehbar. Diese Einschätzung hat auch das Gutachten nicht entkräften können. Das Bundeskartellamt hat erhebliche Zweifel, dass RWE Net die Kosten ordnungsgemäß dem Netzbetrieb und Stromvertrieb zugeordnet hat. Ferner ist zu fragen, ob RWE Net die Rationalisierungsreserven ausgeschöpft bzw. diese hinreichend an die Netznutzer in Form niedrigerer Preise weitergegeben hat.
Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Die Fusion RWE/VEW sollte den Unternehmen zufolge bedeutende Synergieeffekte bringen. Wenn RWE nach der Fusion von Newcomern bis zu 30,7 % höhere Mess- und Verrechnungspreise fordert, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass der Konzern seiner Tochter RWE Net solche Synergieeffekte nicht zurechnet und die nach wie vor starke Marktposition der Vertriebsschwester RWE Plus bei Haushalts- und Gewerbekunden (über 95 % Marktanteil) vor Wettbewerb schützen will. Missbräuchliche Verhaltensweisen führender Stromkonzerne schaden dem - nach der Insolvenz des zweit- und des viertgrößten Haushaltskundenlieferanten, ares und Riva - geschwächten Wettbewerb um Haushaltskunden. Denn weitere Newcomer würden verdrängt und markteintrittswillige Unternehmen vom Markteintritt abgeschreckt."
RWE Net hat nunmehr Gelegenheit, zu den Bedenken des Bundeskartellamts schriftlich sowie im Rahmen einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 13. Februar 2003 Stellung zu nehmen.
Hintergrund:
Gegenstand des Verfahrens sind diejenigen Preise, die RWE Net für netzbezogene Mess- und Verrechnungsleistungen (Anschaffung, Installation und Wartung der Zähler, kaufmännische Leistungen wie Ablesung, Inkasso) fordert. Betroffen von diesen Preisen sind konkurrierende Stromvertriebsunternehmen bei der Belieferung von Lastprofilkunden (Haushalte, Gewerbe, Landwirtschaft) im RWE-Gebiet. Entgegen den Grundsätzen eines unbundling werden diese Leistungen zu über 50 % von der Vertriebsschwester RWE Plus als Dienstleistung für RWE Net erbracht.