Kartellamt mahnt erstmals wegen überhöhter Netznutzungsentgelte ab
27.08.2002
Das Bundeskartellamt beabsichtigt, der Stadtwerke Mainz AG die Forderung missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte zu untersagen. Es handelt sich um die erste Abmahnung im Rahmen der Ende Januar 2002 eingeleiteten zehn förmlichen Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netznutzungsentgelte.
Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Dies ist das erste von mehreren Missbrauchsverfahren zu Netznutzungsentgelten. Weitere Abmahnungen werden folgen. Ziel aller Verfahren ist eine substanzielle Senkung der Netznutzungsentgelte, die derzeit das Haupthindernis für wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten darstellen."
Im Rahmen des durchgeführten Vergleichs der Mainzer Netznutzungsentgelte mit den Entgelten von RWE Net AG hat sich bestätigt, dass der reine Entgeltvergleich - Netznutzungsentgelt pro Kilowattstunde – zu kurz greift. Erforderlich ist es, den Gesamtumsatz aus der Netznutzung in Beziehung zur Leitungslänge zu setzen. Auf diese Weise können unterschiedlich strukturierte Versorgungsgebiete miteinander verglichen werden. Dieser Vergleich spiegelt die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der Preisunterschiede zwischen den Stadtwerken Mainz und RWE Net wider.
Im Rahmen des Vergleichsmarktkonzeptes hat das Bundeskartellamt ermittelt, dass das Mainzer Unternehmen als Stadtwerk – gemessen an der zum Vergleich herangezogenen RWE Net AG – deutlich höhere Umsätze aus der Netznutzung erzielt.
Die festgestellten Unterschiede bei den erzielten Umsätzen pro km Leitung sind in ihrer Höhe allerdings teilweise gerechtfertigt, da zugunsten der Stadtwerke Mainz die höheren Verlege- und Instandhaltungskosten der Stromleitungen infolge der städtischen Oberflächenstruktur im Vergleich zur größtenteils ländlichen Struktur des RWE-Versorgungsgebietes zu berücksichtigen sind. Auch die im Vergleich zu RWE Net höheren Entgelte des vorgelagerten Hochspannungsnetzbetreibers wurden zugunsten der Stadtwerke Mainz angerechnet.
Dennoch gibt es nach den bisherigen Ermittlungen – aus Sicht des Bundeskartellamtes – keine Rechtfertigung für die im Vergleich zu RWE Net höheren Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Mainz von bis zu 14 % bzw. 23 %.
Böge begrüßte, dass die Stadtwerke Mainz gegenüber dem Kartellamt eine Neuberechnung der Netznutzungsentgelte angekündigt haben. Der Missbrauchsverdacht lässt sich nach Böge nur mit einer deutlichen Absenkung der Netznutzungsentgelte ausräumen.
Die Stadtwerke Mainz haben bis Mitte September Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine förmliche Entscheidung könnte anschließend nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergehen.