Bundeskartellamt gibt Fusionsvorhaben Nordzucker / Union-Zucker frei

25.06.2002

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Union-Zucker Südhannover GmbH, Nordstemmen, durch die Nordzucker AG, Braunschweig, freigegeben. Das Vorhaben betrifft Märkte für Industrie-, Haushalts- und Flüssigzucker in Norddeutschland.

Kartellamtspräsident Dr. Ulf Böge: „Es ist nicht zu erwarten, dass die schon heute bestehende marktbeherrschende Stellung der Nordzucker AG durch den Erwerb der Union-Zucker verstärkt wird. Solange durch die europäische Zuckermarktordnung der Zuckermarkt weitgehend reguliert und quotiert ist, bleibt der Wettbewerb beeinträchtigt".

Nordzucker und Union-Zucker stehen gegenwärtig nicht im Wettbewerb zueinander. Sie sind vielmehr seit Jahren in einer legalen Vertriebskooperation miteinander verbunden, die frühestens 2015 ausläuft. Es ist auch nicht zu erwarten, dass Union-Zucker nach einem Auslaufen der Kooperation in Wettbewerb zu Nordzucker treten würde. Union-Zucker könnte ihre enge Anbindung an Nordzucker nur dann verlassen, wenn sie sich zugleich einem anderen Zuckerhersteller anschließen könnte. Dafür hat das Bundeskartellamt keine Anhaltspunkte.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts beeinträchtigt der Zusammenschluss zwischen Nordzucker und Union-Zucker weder bestehenden noch potenziellen Wettbewerb auf den betroffenen Produktmärkten.

English version

  • Bundeskartellamt clears Nordzucker / Union-Zucker merger project