Bundeskartellamt stellt Messpreise für Stromzähler auf den Prüfstand - Musterverfahren gegen Wemag und RWE Net -

15.07.2002

Das Bundeskartellamt hat gegen den Stromregionalversorger Wemag AG, Schwerin, (Vattenfall-Konzern) und gegen die RWE Net AG, Dortmund, Verfahren wegen des Verdachts der Forderung überhöhter Mess-und Abrechnungspreise bei Lastprofilkunden (Haushalte, Gewerbe, Landwirtschaft) eingeleitet.

Die Preise von Wemag bzw. RWE Net (44,48 bzw. 36,00 €/Jahr für Eintarifzähler und 79,76 bzw. 72,00 €/Jahr für Zweitarifzähler) liegen mit 40-80% bei Eintarif- und ca. 95-115% bei Zweitarifzählern weit über den zum Vergleich herangezogenen Stromunternehmen (Stadtwerke Tübingen, Energiewerke Zeulenroda, TEAG, e.dis). Die Höhe der Zählerpreise ist nicht von der Gebietsstruktur (städtisch, ländlich) abhängig. Daher ist nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamts Wemag und RWE Net zu untersagen, einen höheren Mess- und Verrechnungspreis als die Vergleichsunternehmen zu fordern.

Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Mit den Musterverfahren gegen Wemag und RWE Net wollen wir das Niveau der Messpreise deutlich senken. Hiervon können insbesondere netzunabhängige Stromlieferanten und Haushaltskunden profitieren, da bei dieser Kundengruppe der Anteil der Mess- und Abrechnungskosten bis zu 20% des Strompreises beträgt."

Mess- und Verrechnungspreise bilden – auch nach der Verbändevereinbarung Strom II plus – einen von den übrigen Bestandteilen der Netznutzungsentgelte zu trennenden Kostenblock; jene Netznutzungsentgelte sind Gegenstand anderer laufender kartellbehördlicher Verfahren.

English version

  • Bundeskartellamt puts electricity metering prices to the test - test cases against Wemag and RWE Net -