Veröffentlichte Entscheidung: Kartellrechtswidriges Wettbewerbsverbot in Vertriebsvereinbarungen von Motorsägen-Hersteller STIHL (Entscheidung vom 31. Mai 2022)

15.09.2022

Mit Beschluss vom 31. Mai 2022 hat das Bundeskartellamt die Rechtswidrigkeit eines Wettbewerbsverbots nachträglich festgestellt. Dies betrifft eine Vertriebsvereinbarung der STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG, Dieburg, die diese mit mehreren Hundert autorisierten STIHL Fachhändlern in Deutschland in Bezug auf Konkurrenzprodukte vereinbart hatte.

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