Veröffentlichte Entscheidung: Zusammenschluss von RheinEnergie und Westenergie (Entscheidung vom 30. September 2022)

03.11.2022

Mit Beschluss vom 30. September 2022 hat das Bundeskartellamt entschieden, dass Rheinenergie seine strategische Verbindung mit Westenergie (E.ON) erst nach Verkauf wesentlicher Teile ihres Heizstromgeschäfts eingehen darf.

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