Fallbericht: Bundeskartellamt untersagt Zusammenschlussvorhaben Loomis/Ziemann

10.02.2020

Fallbericht vom 10. Februar 2020

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des international tätigen schwedischen Bargelddienstleisters Loomis AB, sämtliche Anteile am bundesweit zweitgrößten Bargelddienstleister, der Ziemann Sicherheit Holding GmbH, Schallstadt, zu erwerben, untersagt.

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