Fallbericht: Bundeskartellamt untersagt Zusammenschlussvorhaben Loomis/Ziemann
10.02.2020
Fallbericht vom 10. Februar 2020
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des international tätigen schwedischen Bargelddienstleisters Loomis AB, sämtliche Anteile am bundesweit zweitgrößten Bargelddienstleister, der Ziemann Sicherheit Holding GmbH, Schallstadt, zu erwerben, untersagt.