Neu veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes: BGH hebt Urteil des OLG Düsseldorf zum Bierkartell auf
07.10.2020
Mit Beschluss vom 13. Juli 2020, nun veröffentlicht, (KRB 99/19) hat der Bundesgerichtshof das Einstellungs-Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3. April 2019 zum sog. Bierkartell (V-4 Kart 2/16 OWi) vollständig aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Kartellsenat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen.
Das Oberlandesgericht hatte das Verfahren gegen den einzig verbliebenen Betroffenen und die einzig verbliebene Nebenbetroffene Carlsberg Deutschland Holding GmbH (Carlsberg) wegen des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung eingestellt. Dem Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes an die Nebenbetroffene über 62 Mio. EUR und dem diesbezüglichen Antrag der Generalstaatanwaltschaft Düsseldorf auf Festsetzung einer deutlich höheren Geldbuße im gerichtlichen Verfahren war das Oberlandesgericht nicht gefolgt.
Der Karlsruher Kartellsenat hat nunmehr entschieden, dass das Einstellungsurteil des Oberlandesgerichts keinen Bestand hat.
Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf unerlaubter Preisabsprachen von Carlsberg mit weiteren deutschlandweit tätigen Bierbrauern in den Jahren 2007 bis 2009. Der Beschluss des BHG enthält wichtige Aussagen zum Thema kartellrechtswidriger Informationsaustausch.
Den Beschluss finden Sie auf der Internetseite des BGH.