Fallbericht: Rücknahme der Anmeldung im Fall des Erwerbs des Geschäftsbereichs Glasfaservliesstoffe und technisches Armierungsgewebe der Ahlstrom Glasfibre Oy durch Owens Corning
23.09.2016
Fallbericht vom 23. September 2016
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb des Geschäftsbereichs Glasfaservliesstoffe und technisches Armierungsgewebe der finnischen Ahlstrom Glassfibre Oy (Ahlstrom) durch das Unternehmen Owens Corning im Hauptprüfverfahren vertieft geprüft. Die Beteiligten haben die Anmeldung zurückgenommen, nachdem das Bundeskartellamt den Beteiligten im Schreiben vom 27. Juni 2016 seine Bedenken gegenüber dem Vorhaben mitgeteilt hatte. Nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamtes hätte der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf dem EWR-weiten Markt für nass-hergestellte Glasfaservliesstoffe geführt.