B9-48/15
- Produktmärkte: Freier Sortimentsgroßhandel mit PKW-Ersatzteilen
- Entscheidungsart: Freigabe mit Nebenbestimmungen
- Entscheidungsdatum: 13.08.2015
- Sofortige Beschwerde: Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Trost Auto Service Technik SE durch Wessels & Müller SE mit Entscheidung vom 13. August 2015 unter Nebenbestimmungen freigegeben. Der Zusammenschluss hätte ohne geeignete Nebenbestimmungen zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf sechs Regionalmärkten in Deutschland für den freien Sortimentsgroßhandel mit PKW-Ersatzteilen geführt.