Zusammenschlüsse von Unternehmen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Sie dürfen erst nach erfolgter Freigabe vollzogen werden. Mit der Fusionskontrolle soll verhindert werden, dass Unternehmen durch Übernahmen von Wettbewerbern oder durch Beteiligungen an anderen Unternehmen zu mächtig werden und in der Folge der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Welche Zusammenschlüsse müssen überhaupt angemeldet werden? Nach welchen Kriterien entscheidet das Bundeskartellamt und wie läuft ein so ein Verfahren ab?