Verfahren gegen Microsoft

Ein Mann sitzt vor dem Laptop. Über der Tastatur schweben Icons

Microsoft hat mit Windows und den Office-Produkten traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Büro-Software. Darauf aufbauend hat es sein Produktangebot sowohl für Unternehmenskunden als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ständig erweitert. In jüngerer Zeit haben die Cloud-Dienste Azure und OneDrive stark an Bedeutung gewonnen, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind. Teams, die Microsoft-Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten, hat in den letzten Jahren durchschlagende Erfolge verzeichnet. Darüber hinaus ist Microsoft in weiteren Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, besonders auch durch die Übernahme des Computer- und Videospielkonzerns Activision Blizzard, im Bereich der Karrierenetzwerke mit dem Dienst LinkedIn oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und machte zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen und der Partnerschaft mit OpenAI, dem Unternehmen hinter der KI-Software ChatGPT, auf sich aufmerksam.

Seit März 2023 prüft das Bundeskartellamt in einem Verfahren, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Ein Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts ist damit noch nicht verbunden. Sollte eine solche Machtstellung festgestellt werden, würde das dem Bundeskartellamt erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung.

Zum Thema

  • Verfahren gegen Amazon nach neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB)

  • Für Amazon gelten verschärfte Regeln – Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung fest (§ 19a GWB)

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Unterschiedlich farbig hinterlegte Diagramme
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Weiße Paragraphen-Icons vor einer Hand.
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