Missbrauchsaufsicht

Die wirtschaftliche Macht eines Unternehmens wird in aller Regel durch vergleichbare Angebote konkurrierender Unternehmen beschränkt. Manche Unternehmen unterliegen aber aus unterschiedlichen Gründen keinem wirksamen Wettbewerbsdruck. Eine solche wirtschaftliche Machtstellung ist nicht verboten. Aufgabe der Wettbewerbsbehörden ist es aber zu verhindern, dass derartige Marktmacht missbräuchlich ausgenutzt wird.
Welche Regeln gelten für große Digitalkonzerne?

kleiner Mann steht neben überdimensional großem Mann, von dem nur Hosenbein und Schuhe zu sehen sind.
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Missbrauchsaufsicht

Das deutsche wie das europäische Kartellrecht verbieten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Wann unterfällt ein Unternehmen der Missbrauchsaufsicht? Welches Verhalten ist missbräuchlich und deshalb verboten? Was kann das Bundeskartellamt tun?

Stoppschild mit dunklen Wolken im Hintergrund
Quelle:Adobe Stock/Rechitan Sorin

Erweiterte Missbrauchsaufsicht für große Digitalkonzerne

Im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber die Missbrauchsaufsicht im Rahmen der 10. GWB-Novelle („Digitalisierungsgesetz“) um ein neues Instrument erweitert. Eine neue Vorschrift - § 19a GWB – zielt insbesondere auf große Digitalkonzerne und ermöglicht dem Bundeskartellamt, früher und effektiver gegen deren wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen einzuschreiten.

Digitalisierte Globus über eine Stadt bei Nacht, um den herum Bilder zu digitalen Themen kreisen
Quelle:AdobeStock/metamorworks

Missbrauchsaufsicht bei den Energiepreisbremsen

Nicht zu verwechseln mit der „klassischen“ kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht ist eine im Jahr 2023 eingeführte neue Aufgabe des Bundeskartellamtes im Zusammenhang mit den staatlichen Energiepreisbremsen. Das Bundeskartellamt überwacht, in diesem Zusammenhang, ob staatliche Entlastungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden.

(leer)
Quelle:zhongguo/E+

Rechtsgrundlagen und Materialien

Rechtsgrundlagen und weiterführende Materialien zum Thema finden Sie hier...

Ein aufgeklappter Gesetzestext auf einem Tisch
Quelle:AdobeStock/Ingo Bartussek

Häufig gestellte Fragen...

Welche Aufgaben hat die Missbrauchsaufsicht?

Große, mächtige Unternehmen sollen daran gehindert werden, ihre wirtschaftliche Macht zum Nachteil von anderen missbräuchlich auszunutzen.

Welche Unternehmen unterfallen der Missbrauchsaufsicht?

Marktbeherrschende Unternehmen, die keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt sind oder eine überragende Marktstellung haben sowie marktstarke Unternehmen, von denen andere Unternehmen abhängig sind.

Welches Verhalten ist verboten?

Eine starke Marktposition ist als solche nicht verboten. Marktbeherrschende Unternehmen dürfen aber andere Unternehmen nicht diskriminieren, behindern oder ausbeuten.

Was kann das Bundeskartellamt tun?

Ein Missbrauchsverfahren kann dazu führen, dass das Bundeskartellamt das missbräuchliche Verhalten verbietet, die Unternehmen zu wettbewerbskonformen Verhalten verpflichtet, Rückerstattungen bei missbräuchlich überhöhten Preisen anordnet oder sogar Bußgelder verhängt.

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