Nachhaltigkeit im Wettbewerb erreichen – Bundeskartellamt schließt Prüfung von Brancheninitiativen ab

18.01.2022

Das Bundeskartellamt hat die Prüfung von zwei verschiedenen Unternehmenskooperationen und Nachhaltigkeitsinitiativen abgeschlossen: Eine Initiative des deutschen Einzelhandels und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zu existenzsichernden Löhnen im Bananensektor sowie aktuelle Pläne zur Erweiterung der Initiative Tierwohl auf die Rindermast. Diese Überprüfungen sind Teil des Angebotes des Amtes, Unternehmen mit Blick auf Kooperationen zu beraten und gerade bei Nachhaltigkeitsstrategien Hinweise darauf zu geben, wie diese in das Wettbewerbsrecht eingebettet werden können.

Nachhaltigkeitsinitiativen bestehen oft aus Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen über wettbewerbsrelevante Themen, wie Preise und Konditionen, so dass auch die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Das Bundeskartellamt stellt dabei das Erreichen von Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlzielen sowie die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher in Einklang mit dem Wettbewerb sicher.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Kartellrecht steht Kooperationen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen nicht im Wege – ganz im Gegenteil. Funktionierender Wettbewerb ist Teil der Lösung, denn Nachhaltigkeit braucht Innovationen, die wiederum nur unter Wettbewerbsbedingungen entstehen. Wenn eine Kooperation den Wettbewerb beschränkt, muss sie sich am Kartellrecht messen lassen. Unsere Zusammenarbeit mit verschiedenen Initiativen zeigt allerdings, dass das Kartellrecht hinreichend flexibel ist, um Nachhaltigkeitsinitiativen insbesondere bezüglich gemeinsamer Standards zu unterstützen und dabei auf faire und transparente Rahmenbedingungen zu achten. Aber es gibt auch Grenzen. Die Kooperationen müssen der Nachhaltigkeit auch wirklich dienen und dürfen nicht nur darauf abzielen, die Marge des einen oder anderen Unternehmens zu erhöhen.“

Existenzsichernde Löhne bei Bananen

Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken hinsichtlich einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zu gemeinsamen Standards zu Löhnen im Bananensektor.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung pilotiert die GIZ mit Unternehmen des deutschen Einzelhandels Maßnahmen, um existenzsichernde Löhne (Living Wages) im Bananensektor zu fördern. Dazu soll vor dem Hintergrund des 2023 in Kraft tretenden Lieferkettengesetzes eine Branchenkooperation des Lebensmitteleinzelhandels gemeinsame Standards und strategische Ziele auf freiwilliger Basis entlang der Lieferkette für Eigenmarkenbananen vereinbaren. Im Kern geht es um die gemeinsame Einführung verantwortungsvoller Beschaffungspraktiken und die Entwicklung von Prozessen zum Monitoring transparenter Löhne. Gleichzeitig planen die teilnehmenden Unternehmen das Absatzvolumen von Bananen, die nach Living Wages-Kriterien produziert und eingekauft werden, schrittweise zu erhöhen. Dabei findet kein Austausch zu Einkaufspreisen, weiteren Kosten, Produktionsmengen oder Margen statt. Es werden auch keine verpflichtenden Mindestpreise oder Preisaufschläge an einem Punkt der Lieferkette eingeführt. Das Bundeskartellamt wird sich fortlaufend über den Fortgang dieses Projekts informieren.

Initiative Tierwohl

Das Bundeskartellamt ist mit der Initiative Tierwohl seit 2014 befasst und hat in den vergangenen Jahren vor allem auf Verbesserungen in Hinblick auf die Kennzeichnung der Produkte und damit die Erkennbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass das angebotene Fleisch tatsächlich von einem teilnehmenden Betrieb mit verbesserten Standards stammt, hingewirkt. Für die Zukunft fordert das Amt mehr wettbewerbliche Elemente bei der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells.

Die Initiative Tierwohl ist ein Branchenbündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Die Initiative möchte Tierhalter für die Verbesserung der Haltungsbedingungen honorieren. Finanziert wird die Initiative hauptsächlich von den vier größten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, EDEKA, REWE, Aldi und der Schwarz-Gruppe. Kernelement der Initiative ist die Zahlung eines einheitlichen Aufschlages an die teilnehmenden Tierhalter (sog. „Tierwohlentgelt“) über die teilnehmenden Schlachtbetriebe. Bei Schweinefleisch beträgt dieser Aufschlag 5,28 Euro pro Mastschwein und bei Geflügel je nach Art des Geflügels zwischen 2,75 bis 4 Cent je Kilogramm. Bislang gibt es die Initiative lediglich im Bereich der Erzeugung von Geflügel- und Schweinefleisch.

Das Bundeskartellamt hat darauf hingewirkt, dass die Initiative in mehreren Schritten eine eindeutige Kennzeichnung des nach Tierwohlkriterien erzeugten Fleisches eingeführt hat (sog. Nämlichkeit), so dass für die Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz über die Haltungsbedingungen und die Herkunft der Tiere besteht. Außerdem fanden in den vergangenen Jahren verschiedene Anpassungen des Finanzierungsmodells statt.

Die Initiative Tierwohl möchte das Modell nun ab 2022 auch im Bereich der Rindermast einführen. Dies hätte auch Auswirkungen auf den Milchbereich. Das Bundeskartellamt hat in diesem Zusammenhang erneut auf die Notwendigkeit der Erkennbarkeit (Kennzeichnung) des nach Tierwohlkriterien produzierten Fleisches für Verbraucher hingewiesen. Außerdem fordert das Amt, dass die Initiative das bestehende Finanzierungsmodell fortentwickelt.

Andreas Mundt: „Die Vereinbarung der Unternehmen über einen einheitlichen Aufpreis wurde hier für eine Übergangsphase aufgrund des Pioniercharakters dieses Projekts toleriert Nach und nach müssen allerdings wettbewerbliche Elemente eingeführt werden. Dies kann z.B. eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten wie im Bereich der Kälber statt eines einheitlichen Aufschlages für Tierwohl wie bisher bei Geflügel und Schwein sein. Die Einhaltung von Tierwohl-Kriterien ist zunehmend ein Faktor, den Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen. Das muss sich perspektivisch auch in der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells niederschlagen.“

Für die nächste Projektphase ab dem Jahr 2024 soll die Initiative Tierwohl daher konzeptionell weiterentwickelt werden.

English Version:

  • Achieving sustainability in a competitive environment – Bundeskartellamt concludes examination of sector initiatives

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK