Bundeskartellamt – Jahresrückblick 2021

22.12.2021

Das Bundeskartellamt im Jahr 2021:

  • neue Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta (ehemals Facebook) eröffnet
  • rund 105 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt
  • rund 1.000 Zusammenschlüsse von Unternehmen geprüft
  • über 140 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen bearbeitet
  • Wettbewerbsregister ist im Betrieb

Digitalwirtschaft
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Wettbewerbsschutz in der Digitalwirtschaft bleibt eine Top-Priorität für das Bundeskartellamt. Seit Anfang des Jahres haben wir ein neues Instrument, eine verbesserte Missbrauchsaufsicht, um gegen wettbewerbsschädliche Praktiken von großen Digitalkonzernen schneller und effektiver vorgehen zu können. Wir haben umgehend neue Verfahren gegen Amazon, Apple, Google und Meta eingeleitet, die wir mit viel Nachdruck betreiben, so dass wir im neuen Jahr schnell erste Ergebnisse vorlegen können.

Neben den kartellrechtlichen Befugnissen hat das Bundeskartellamt seit 2017 auch die Möglichkeit, Untersuchungen im wirtschaftlichen Verbraucherrecht, vor allem im Bereich der digitalen Wirtschaft, durchzuführen. Seitdem hat das Bundeskartellamt Defizite aufgedeckt bei Nutzerbewertungen im Internet, bei Vergleichsportalen, bei Smart-TVs, Mobilen Apps und Messenger- und Video-Diensten. Andreas Mundt: „Bislang haben wir in diesem Bereich – im Gegensatz zum Kartellrecht – keine Befugnisse, um Verstöße von Unternehmen gegen Verbraucherrechte auch abstellen zu können. Deshalb freue ich mich, dass die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag prüfen wird, wie wir hier gestärkt werden können.“

Kartellverfolgung
Das Bundeskartellamt hat 2021 rund 105 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt elf Unternehmen und acht natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie die Edelstahlherstellung und Stahlschmieden sowie vertikale Preisabsprachen bei Musikinstrumenten, Schulranzen und Unterhaltungselektronik. Neun Unternehmen haben dem Bundeskartellamt über Kronzeugenanträge neue Informationen über Verstöße in ihrer Branche gegeben, daneben erreichten das Amt weitere Hinweise aus anderen Quellen. Zwei Mal hat das Bundeskartellamt im Jahre 2021 – unter Corona bedingt strengen Hygienevorschriften – Durchsuchungsaktionen durchgeführt.
Andreas Mundt: „Die Pandemie hat uns bei der Kartellverfolgung in den vergangenen beiden Jahren ein wenig ausgebremst. Es ist nicht einfach, unter solchen Bedingungen Verfahren voranzutreiben, die etwa auf Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen oder Zeugenvernehmungen zur Beweissicherung angewiesen sind. Wir stehen bereit für die Einleitung weiterer Verfahren im neuen Jahr. Neue Hinweise zeigen uns auch, dass Kartelle – leider – nicht aussterben.“

Fusionskontrolle
Das Bundeskartellamt hat rund 1.000 angemeldete Zusammenschlussvorhaben geprüft. Davon wurden 14 Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. Davon wurden drei Vorhaben ohne Auflagen freigegeben. Eine Freigabe erfolgte unter Auflagen, so durfte EDEKA nur einen Teil der Real-Standorte übernehmen. Fünf Anmeldungen wurden von den beteiligten Unternehmen während der laufenden Prüfung zurückgenommen. Das Vorhaben der Funke Mediengruppe, die Ostthüringer Zeitung zu übernehmen, wurde untersagt. In vier Fällen läuft das Hauptprüfverfahren derzeit noch.
Andreas Mundt: „Die Fusionskontrolle ist unser schärfstes Schwert, das vom Bundeskartellamt seit jeher konsequent eingesetzt wird. Gerade in der digitalen Wirtschaft, die oft von wenigen Unternehmen beherrscht wird, werden wir diese konsequente Haltung fortsetzen.“
Durch eine Gesetzesänderung wurde Anfang des Jahres der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle eingeschränkt. Die damit erhoffte Entlastung hat sich bislang nicht wirklich eingestellt. Es wurden 2021 erneut rund 1.000 gegenüber 1.200 Fusionsvorhaben in 2020 angemeldet.

Wettbewerbsregister
2021 ist das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt in Betrieb gegangen. Das Wettbewerbsregister stellt den über 30.000 öffentlichen Auftraggebern in Deutschland Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
Andreas Mundt: „Das Wettbewerbsregister ist eines der ersten rein digitalen Unternehmensregister in Deutschland und kann einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität leisten. Wir haben dieses anspruchsvolle IT-Projekt pünktlich an den Start gebracht. Seit dem 1. Dezember werden Wirtschaftsdelikte von den Verfolgungsbehörden wie dem Zoll oder den Staatsanwaltschaften gemeldet und im Register eingetragen. Auftraggeber können Abfragen stellen, soweit sie sich bereits haben registrieren lassen. Ab Juni 2022 muss dann bei bestimmten Auftragswerten eine Abfrage erfolgen.“

English Version:

  • Bundeskartellamt – Review of 2021

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