Erklärung des ICN-Leitungsgremiums: Durchsetzung des Wettbewerbsrechts während und nach der Coronavirus-Krise

09.04.2020

Das Leitungsgremium des International Competition Network (ICN Steering Group) hat heute eine Erklärung zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts während und nach der Coronavirus-Krise veröffentlicht. Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 140 Wettbewerbsbehörden aus 129 Staaten. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, ist seit September 2013 Vorsitzender des ICN-Leitungsgremiums.

Andreas Mundt: „Die Krise fordert von den Kartellbehörden gleichzeitig Aufmerksamkeit und Augenmaß. Der weltweite Austausch ist für die richtigen Reaktionen auf diese globale Herausforderung unabdingbar. Das ICN gibt seinen Mitgliedern mit der Erklärung eine Richtschnur an die Hand, wie sie in transparenter Weise eine angemessene Flexibilität zeigen und gleichzeitig wettbewerbliche Rahmenbedingungen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung sicherstellen können.”

Die ICN Steering Group sieht die Herausforderungen für Wettbewerbsbehörden weltweit. Sie bekräftigt die Bedeutung des Wettbewerbsprinzips und fordert die Mitgliedsbehörden auf, gegenüber wettbewerbswidrigem Verhalten wachsam zu bleiben. Die Erklärung würdigt die Fähigkeit der Behörden, in ihren Entscheidungen zu bewerten und zu berücksichtigen, welche Bemühungen von Unternehmen zur Bereitstellung von benötigten Gütern und Dienstleistungen notwendig sind. Die ICN Steering Group ermutigt die Behörden zu einem transparenten Umgang mit den erforderlichen Anpassungsmaßnahmen und bestärkt diese darin, für den Wettbewerb als Leitprinzip der wirtschaftlichen Erholung zu werben. Die ICN Steering Group wird sich weiterhin für die Zusammenarbeit der Behörden in dieser herausfordernden Zeit einsetzen.

Die vollständige Erklärung ist auf der Internetseite des ICN abrufbar.

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