Bundeskartellamt gibt Krankenhausfusion im Allgäu frei
25.09.2019
Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Klinikverbund Kempten-Oberallgäu gGmbH, Immenstadt, mit den Kreiskliniken Unterallgäu AöR, Mindelheim, zu einem neuen Verbund unter der Geschäftsführung der Sana Kliniken AG, Ismaning, trotz hoher Marktanteile der beteiligten Kliniken in der ersten Prüfungsphase freigegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wettbewerb ist im Krankenhausbereich ein wichtiges Mittel zur Sicherung der Behandlungsqualität zum Wohle der Patienten. Wenn Patienten und zuweisende Ärzte Auswahlmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern verschiedener Träger haben, müssen diese sich um die Patienten bemühen. Sie haben Anreize, in Qualität und Innovation zu investieren. Durch die geplante Zusammenführung kommt es in den betroffenen Regionen zu hohen Marktanteilen. Da die Patienten jedoch noch genügend Ausweichoptionen haben, konnten wir die Fusion freigegeben.“
Der Verbund Oberallgäu betreibt vier Allgemeinkrankenhäuser in Kempten, Immenstadt, Sonthofen und Oberstdorf mit insgesamt 751 Betten sowie eine Rehabilitationseinrichtung und medizinische Versorgungszentren (MVZ). Die Kreiskliniken Unterallgäu sind Träger von Krankenhäusern in Mindelheim und Ottobeuren mit zusammen 310 Betten sowie einer MVZ-Gesellschaft. Die Sana Kliniken AG ist einer der großen privaten Krankenhausträger in Deutschland mit 40 Akutkrankenhäusern sowie Fach- und Rehakliniken sowie MVZ.
In den beiden hier relevanten benachbarten Regionen Kempten-Oberallgäu und Mindelheim-Unterallgäu sind die Zusammenschlussbeteiligten die jeweiligen Marktführer.
Das Vorhaben konnte dennoch freigegeben werden, weil die bislang bestehenden Ausweichoptionen für die Patienten durch den Zusammenschluss nicht in erheblicher Weise verringert werden. In beiden Gebieten bleiben auch nach dem Zusammenschluss bedeutendere Wettbewerber als der jeweilige Zusammenschlusspartner erhalten, nämlich die Kliniken Ostallgäu bzw. das Klinikum Memmingen. Die nächsten von Sana betriebenen Krankenhäuser liegen in Biberach und spielen hier keine Rolle.
Insbesondere wurde auch berücksichtigt, dass die Kreiskliniken Unterallgäu nur für Patienten aus einem Teil des Gebietes Kempten-Oberallgäu eine gewisse Bedeutung aufweisen und insgesamt nach Fallanteil und Behandlungsspektrum nur ein vergleichsweise entfernter Wettbewerber der Verbund-Krankenhäuser Oberallgäu sind. Die Zusammenführung beider Träger wird ihre Anreize zu Innovation und hoher Leistungsqualität nicht beeinträchtigen.
Hintergrund - Fusionskontrolle bei Krankenhäusern:
Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.
In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und September 2019 wurden von insgesamt 309 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt. Fünf Projekte wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen Voranfrage letztlich nicht angemeldet.