Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht über Internetplattformen

05.10.2015

Am 1. Oktober 2015 fand die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht statt. Auf Einladung des Bundeskartellamtes trafen sich über 100 Wettbewerbsexperten zur Diskussion und zum Gedankenaustausch über das Thema „Digitale Ökonomie – Internetplattformen zwischen Wettbewerbsrecht, Privatsphäre und Verbraucherschutz“.

Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Seit über 40 Jahren finden in diesem Rahmen jährliche Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt.

Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes: „Die Kartellgesetzgebung hat ihren historischen Ursprung in der Sorge vor übermäßiger wirtschaftlicher und politischer Macht von großen Industrieunternehmen und Kartellen. Mit den Plattformen der digitalen Ökonomie – Google, Amazon, Facebook, Apple und Co. – sehen wir heute neue Konzentrationen wirtschaftlicher Macht von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Wir bewegen uns hier im Spannungsfeld von großen Innovationssprüngen und der rasanten Dynamik der digitalen Märkte auf der einen Seite sowie starken Konzentrationstendenzen durch Netzwerkeffekte, großen Datenbeständen und erheblicher Finanzkraft auf der anderen. Dies wirft vielfältige Fragen auf. Neben dem Datenschutz-, Urheber-, Steuer- und Verbraucherschutzrecht ist das Kartellrecht ein wichtiger Baustein zu deren Bewältigung.“

Die Tagung wurde von Prof. Dr. Ost geleitet. Die einleitenden Kurzvorträge und die Podiumsdiskussion bestritten Julia Topel, Vorsitzende der 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, die den Think Tank „Internetplattformen“ der Behörde vorstellte, Prof. Dr. Torsten Körber, Georg-August-Universität Göttingen, Thomas Kramler, Leiter der Task Force „Digitaler Binnenmarkt“ der Generaldirektion Wettbewerb, Europäische Kommission, Prof. Dr. Boris Paal, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, und Prof. Dr. Markus Reisinger, Frankfurt School of Finance & Management.

Grundsätzlich wurden das Kartellrecht und die Kartellrechtsanwendung als flexibel genug eingeschätzt, um den Herausforderungen der digitalen Ökonomie zu begegnen. Die Notwendigkeit legislativer Maßnahmen wurde kontrovers diskutiert. Einige Teilnehmer machten Vorschläge für Ergänzungen der bestehenden Kartellrechtsordnung. Die Diskussion verdeutlichte, dass Internet-Plattformen sich in wichtigen Punkten etablierten Kategorien der Rechtsordnung entziehen und die Logik bestehender Regulierung durchkreuzen. Gleichzeitig haben sich in vielen Bereichen von internetbasierten Plattform-Angeboten Marktstrukturen entwickelt, die durch einen führenden oder sogar dominierenden Anbieter gekennzeichnet sind. Kontrovers wurde die Frage diskutiert, ob die Wettbewerbsbehörden früher und häufiger in diese dynamischen Märkte eingreifen sollten. Die Teilnehmer waren sich aber einig, dass es entscheidend darauf ankäme, inwieweit Märkte bestreitbar und Marktzutritte möglich erscheinen.

Vor dem Hintergrund praktischer Fälle der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes, wie zum Beispiel der Übernahme von WhatsApp durch Facebook, der aktuellen Fusionspläne von Immobilien- und Partnervermittlungsplattformen in Deutschland, der Preisparitätsklauseln von Amazon Marketplace sowie dem Google-Verfahren der Kommission, diskutierten die Teilnehmer intensiv über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und Schadenstheorien sowie die richtige konzeptionelle Erfassung von Internet-Plattformen.
Das Arbeitspapier zu der Tagung sowie einzelne Vorträge der Teilnehmer können auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden.

English version:

  • Meeting of the Working Group on Competition Law on the topic of internet platforms