Neuer Leitfaden zur Fusionskontrolle
29.03.2012
Das Bundeskartellamt hat heute einen neuen Leitfaden zum Prüfkonzept in der Fusionskontrolle vorgelegt.
Die Wettbewerbsbehörde entscheidet Jahr für Jahr über rund 1000 Zusammenschlussvorhaben von Unternehmen. Im Rahmen der Fusionskontrolle prüft das Bundeskartellamt, ob durch einen Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Der Leitfaden stellt dar, anhand welcher Kriterien das Bundeskartellamt bemisst, ob ein Vorhaben auf wettbewerbliche Bedenken stößt oder freigegeben werden kann und ist damit eine wichtige Orientierungshilfe für Unternehmen und ihre Berater. Der aktualisierte Leitfaden ersetzt das Vorgängerdokument, das im Jahr 2000 unter dem Titel „Auslegungsgrundsätze zur Prüfung von Marktbeherrschung“ veröffentlicht worden war.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Fusionskontrollpraxis des Bundeskartellamtes hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass ökonomische Erkenntnisse und Konzepte stärker in kartellrechtliche Entscheidungen integriert wurden. Diese Entwicklung dokumentiert nun auch der neue Leitfaden des Bundeskartellamts zur Fusionskontrolle.“
Im Rahmen der Konsultation seines Entwurfs des Leitfadens hat das Bundeskartellamt zahlreiche Stellungnahmen aus Fachkreisen im In- und Ausland erhalten. Viele Anmerkungen wurden aufgenommen und der Entwurf konnte so in einigen Punkten noch verbessert werden.
Im Vergleich zu den früheren Auslegungsgrundsätzen rückt der neue Leitfaden die notwendige Gesamtbetrachtung der Marktverhältnisse stärker in den Mittelpunkt. Es geht dabei nicht um die Bearbeitung einer Checkliste einzelner Kriterien. Die Prüfung ist vielmehr auf die Frage fokussiert, was sich durch den Zusammenschluss an den Marktverhältnissen ändert und ob dies wettbewerbsschädlich ist. Ausführlicher eingegangen wird dabei auch auf die ökonomischen Konzepte, die hinter einer solchen wettbewerblichen Schadenstheorie stehen.
Der in dieser Woche verabschiedete Regierungsentwurf für eine 8. GWB-Novelle sieht vor, dass das Untersagungskriterium demjenigen der europäischen Fusionskontrolle angeglichen wird. Anstelle des Marktbeherrschungstest wird dann auch in der deutschen Fusionskontrolle das Kriterium einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs (‚significant impediment to effective competition‘, kurz: SIEC) stehen. Die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ist jedoch auch im Rahmen des SIEC-Tests das maßgebliche Regelbeispiel. Der Leitfaden wird deshalb auch für den neuen Test von zentraler Bedeutung sein.
Den Leitfaden zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamts. Dort finden Sie auch Informationen zu der vorangegangenen Konsultation des Entwurfs des Leitfadens.