Bundeskartellamt untersagt Übernahme des dänischen Porenbetonherstellers H+H durch Xella

15.03.2012

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des dänischen Porenbetonanbieters H+H International A/S durch den Marktführer Xella International Holdings S.à.r.l., Luxemburg untersagt. Durch die Fusion hätte Xella auf den beiden regionalen Märkten für Porenbeton in Nord- und in Westdeutschland eine marktbeherrschende Stellung erlangt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Auf den betroffenen Märkten für Porenbeton ist Xella mit weitem Abstand und seit vielen Jahren Marktführer in Deutschland. Mit H+H wollte man den engsten Konkurrenten auf den Märkten in Nord- und Westdeutschland übernehmen. Die Untersagung der Übernahme war notwendig, um eine dauerhafte Beschränkung des Wettbewerbs zu vermeiden.“

Xella, ein in 30 Ländern tätiger Baustoffkonzern mit einem Umsatz von etwa 1,1 Mrd. Euro, ist Marktführer bei der Herstellung und dem Vertrieb von Porenbeton und Kalksandsteinen mit Produktionsstätten in ganz Deutschland. Bekannt ist das Unternehmen insbesondere über die Marke „Ytong“. H+H ist in 14 Ländern aktiv und stellt überwiegend Porenbetonsteine her. Mit den beiden Produktionsstätten in Wittenborn und Hamm ist das Unternehmen auf dem norddeutschen und dem westdeutschen Markt für Porenbeton der wichtigste Wettbewerber von Xella. Wegen der hohen Transportkosten, wird Porenbeton nur regional in einem bestimmten Umkreis um die verschiedenen Produktionsstätten verkauft. Zusammengenommen liegen die Marktanteile der Unternehmen bei Porenbeton im Regionalmarkt Nord bei rund 60% und im Regionalmarkt West bei über 40%. Die nachfolgenden Wettbewerber sind deutlich kleinere, zumeist mittelständische Familienunternehmen.

Aufgrund von großen Unterschieden bei Preisen, technischen Eigenschaften und stark verfestigten regionalen Bautraditionen sind Porenbetonsteine in wettbewerblicher Hinsicht nicht mit anderen Mauersteinen wie z.B. Kalksteinen oder Ziegeln austauschbar. Selbst unter Einbeziehung aller Arten von Mauersteinen in den relevanten Markt, wäre die wettbewerbliche Position von Xella so stark und der Vorsprung vor den nachfolgenden Wettbewerbern so groß, dass die Übernahme hätte untersagt werden müssen. Die von Xella im Laufe des Verfahrens angebotenen Zusagen zur Abwendung der Untersagungsentscheidung waren nicht ausreichend.

Die Entscheidung, die in Kürze auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden kann, ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheidet. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt prohibits Xella from acquiring Danish aerated concrete manufacturer H+H