Bundeskartellamt äußert wettbewerbliche Bedenken gegen die Übernahme von Kabel Baden-Württemberg durch Liberty

28.10.2011

Das Bundeskartellamt prüft derzeit das Vorhaben der Liberty Global Europe Holding (Liberty), den Kabelnetzbetreiber Kabel Baden-Württemberg (Kabel BW) zu erwerben. Heute hat die Behörde den Verfahrensbeteiligten ihre vorläufige rechtliche Bewertung übersandt und darin wettbewerbliche Bedenken gegen das Vorhaben dargelegt. Die beteiligten Unternehmen sowie zu dem Verfahren beigeladene Dritte haben nun die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Liberty hat dem Bundeskartellamt bereits ein sog. Zusagenangebot unterbreitet, welches die Bedenken der Behörde ausräumen soll. Auch zu den wettbewerblichen Auswirkungen dieser Zusagen werden nun weitere Stellungnahmen eingeholt. Die Frist für eine abschließende Entscheidung ist bis zum 15. Dezember 2011 verlängert worden.

Liberty ist in Deutschland bereits über ihre Tochtergesellschaft Unitymedia (Kabelnetze in Nordrhein-Westfalen und Hessen) aktiv. Das Bundeskartellamt ist nach bisheriger Prüfung der Ansicht, dass der Zukauf von Kabel BW ein marktbeherrschendes Oligopol auf dem bundesweiten Gestattungsmarkt verstärken würde. Auf diesem Markt geht es um die Belieferung von Liegenschaften mit einer Vielzahl von Wohneinheiten, insbesondere von Wohnungsbaugesellschaften, mit dem TV-Signal über das Breitbandkabelnetz. In seiner vorläufigen Bewertung kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass dieser Markt gemeinsam von den drei großen deutschen Kabelnetzbetreibern beherrscht wird (KDG, Unitymedia und Kabel BW). Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass es sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich rentabel wäre, deutschlandweit Liegenschaften zu versorgen. Das aber tun die drei Regionalgesellschaften nicht. Sie machen einander außerhalb ihrer jeweiligen Verbreitungsgebiete keinen Wettbewerb um Gestattungsverträge. Infolge des Zusammenschlusses würde sich das Oligopol von drei auf zwei Unternehmen verengen. Unter diesen Umständen wäre es in Zukunft noch unwahrscheinlicher, dass die verbleibenden Unternehmen KDG und Unitymedia/Kabel BW in Wettbewerb zueinander treten.

Wettbewerbliche Bedenken bestehen zudem auf dem Einspeisemarkt, d.h. im Verhältnis der Kabelnetzbetreiber zu den TV-Sendern, die auf die Einspeisung in jedes regionale Netz angewiesen sind.

Dem Bundeskartellamt liegt ein Zusagenangebot der Zusammenschlussbeteiligten vor. Das Bundeskartellamt hat dazu noch nicht Stellung bezogen. In einem Markttest soll nun ermittelt werden, ob die Zusagen geeignet sind, um die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen. Zu diesem Zweck holt die Behörde Stellungnahmen der Beigeladenen und sonstiger Marktteilnehmer ein.

Weitere Informationen:
Aufgrund der Gesamtumsätze der beteiligten Konzerne unterlag das Vorhaben zunächst der Europäischen Fusionskontrolle. Auf Antrag des Bundeskartellamtes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wurde der Fall zur Prüfung nach Deutschland verwiesen (vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 17.06.2011).

Die entsprechende Verweisungsentscheidung der Europäischen Kommission enthält weitere Informationen über die relevanten Märkte und die wettbewerblichen Probleme des Fusionsvorhabens (Entscheidung vom 16.6.2011 - COMP/M.5900-LGI/KBW). Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt expresses competition concerns about acquisition of Kabel Baden-Württemberg by Liberty

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