Bundeskartellamt verhängt Geldbuße gegen Auftausalzhersteller

12.11.2008

Das Bundeskartellamt hat gegen die Südsalz GmbH, Heilbronn, eine Geldbuße in Höhe von 15,6 Mio. € wegen der Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache auf dem Markt für Auftausalz verhängt. Gemeinsam mit der Wacker-Chemie AG sowie zwei für diese im Vertrieb tätigen Unternehmen (Biesterfeld Chemiedistribution GmbH und Biesterfeld Graen GmbH & Co. KG), hatte die Südsalz GmbH im Zeitraum von Mitte 1998 bis Mitte 2007 die Verkaufpreise von Auftausalz in den Regionen südliches Bayern und Baden-Württemberg abgesprochen. Die Absprache diente außerdem der Aufteilung der Absatzgebiete im süddeutschen Raum. Dabei entfielen auf die Südsalz GmbH etwa zwei Drittel des Marktvolumens in Baden-Württemberg und etwa die Hälfte in Bayern.

Der Bußgeldbescheid gegen die Südsalz GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen kann gegen den Bescheid Einspruch beim OLG Düsseldorf einlegen.

Gegen die anderen an der Absprache beteiligten Unternehmen sieht das Bundeskartellamt von der Verhängung einer Geldbuße ab, da diese mit einem Bonusantrag die Absprache und ihre Tatbeteiligung eingeräumt haben (vgl. Bonusregelung des Bundeskartellamtes).

Das Bundeskartellamt führt derzeit ein weiteres Verfahren, das den Markt für Auftausalz in Hessen, Thüringen, Sachsen, Nordbayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betrifft. Die Ermittlungen sind insoweit noch nicht abgeschlossen.

English version

  • Bundeskartellamt imposes fine against road salt manufacturers