Nachträgliche Untersagung des Zusammenschlusses
Volksfreund-Druckerei (Trier) / TW Wochenspiegel

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss zwischen der zum Holtzbrinck-Konzern gehörenden Volksfreund-Druckerei Nikolaus Koch GmbH, Trier, und der
TW Wochenspiegel GmbH & Co. KG, Monschau, untersagt.

Der Zusammenschluss geht auf das Jahr 1996 zurück. Seinerzeit hatte die Volks-freund-Druckerei, die die Abonnement-Tageszeitung „Trierischer Volksfreund“ im westlichen Rheinland-Pfalz herausgibt, 24,9 % der Anteile am „Wochenspiegel“ erworben, einem Anzeigenblatt mit vergleichbarer regionaler Verbreitung. Das Bundeskartellamt hat von diesem Erwerb im Rahmen eines anderen Verfahrens im Sommer 2004 Kenntnis erlangt und ein Fusionskontrollverfahren eingeleitet.

Der Zusammenschluss hat zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der Volksfreund-Druckerei auf dem regionalen Anzeigenmarkt - dem Gesamtverbreitungsgebiet des Trierischen Volksfreund - geführt und damit auch zur Absicherung der marktbeherrschenden Stellung der Volksfreund-Druckerei auf dem relevanten Lesermarkt.

Die Unternehmen können gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

English version

  • Subsequent prohibition of merger between Volksfreund-Druckerei (Trier) and TW Wochenspiegel

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